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Schäden durch Sturm, Hagel und Co. am Auto: Wer zahlt?

Naturkatastrophen: Wer kommt für den entstandenen Schaden auf? Welche Versicherung sollte man wählen?

Überflutete Straßen, in sich zusammenbrechende Baugerüste, herabfallende Äste und Ziegelsteine. Immer wieder sorgen Unwetter für massive Schäden an Fahrzeugen. Wer bezahlt für die durch Sturm, Hagel und Wasser entstandenen Ärgernisse? ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner hat die wesentliche Infos in Versicherungsfragen zusammengestellt.

Bei Voll- oder Teilkaskoversicherung

Schäden durch Naturgewalten wie zum Beispiel Hagel, Überschwemmungen oder Sturmböen über 60 Stundenkilometer, sind bei bestehender Voll- oder Teilkaskoversicherung gedeckt. Diese Versicherung übernimmt auch die Reparaturkosten bzw. die Abschleppkosten zur nächsten Werkstatt.

Mögliche Selbstbehalte
 

Je nach vertraglicher Regelung sind jedoch Selbstbehalte in unterschiedlicher Höhe möglich.

War das Auto an einer gefährdeten Stelle, zum Beispiel unter einem offensichtlich morschen Baum geparkt, kann die Versicherung die Auszahlung wegen "grob fahrlässigen Herbeiführens eines Versicherungsfalles" verweigern. Auch das Parken während eines Unwetters an einer Stelle, wo sich bereits große Wassermengen am Boden angesammelt haben, könnte von der Versicherung als "grob fahrlässiges Herbeiführen eines Versicherungsfalles" eingestuft werden.

Anders ist es, wenn man vom Unwetter überrascht wurde oder sein Fahrzeug nach bestem Wissen und Gewissen nicht aus der Gefahrenzone entfernen konnte.

Um Ihr Fahrzeug bei Naturgewalten wie z.B. Hagel und Sturm über 60 km/h finanziell abzusichern gibt es exklusiv für Club-Mitglieder die ÖAMTC Kaskoversicherung*:

 

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* Versicherungsagent: ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217

   Versicherer: Generali Versicherung AG

Bei Haftpflichtversicherung

Hat der Autobesitzer nur eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen und sein Fahrzeug kommt durch ein Unwetter zu Schaden, zahlt diese Versicherung nichts für Unwetterschäden am eigenen Auto.

Schäden durch Dritte
 

Sollte der Schaden aber durch einen Dritten verursacht worden sein, haftet dieser unter bestimmten Voraussetzungen. Beispielsweise wenn Baufirmen und Werbeunternehmen ihre Gerüste und Plakatwände mangelhaft montiert haben. Auch wenn lose Dachziegel oder Bäume auf ein parkendes Auto fallen, könnte der jeweilige Grundstücksbesitzer haften.

Entsteht dem Kraftfahrer ein Schaden durch Bäume am Straßenrand, haftet der Straßenerhalter, also in der Regel ein Bundesland oder eine Gemeinde. Dazu muss aber der Geschädigte dem Straßenerhalter grobe Fahrlässigkeit nachweisen, also etwa, dass ein geknickerter Baum trotz zeitgerechter Meldung Stunden nach dem Unwetter noch immer nicht von der Straße entfernt worden ist.

Betreiber mautpflichtiger Autobahnen und Vermieter kostenpflichtiger Parkplätze haften aber schon für leichte Fahrlässigkeit.

Das richtige Vorgehen im Schadensfall

Wer nach einem Unwetter Schäden an seinem Auto feststellt, sollte diese auf Fotos dokumentieren und umgehend der Versicherung melden. Ist jemand anderer für den Schaden verantwortlich, empfiehlt es sich zudem, Zeugen namhaft zu machen.

Wasserschäden

Wurde ein Fahrzeug vom Hochwasser in Mitleidenschaft gezogen, darf es nicht mehr gestartet werden. Startet man trotzdem und wird dadurch der Motor zerstört, kann die Versicherung ihre Leistung verweigern. Daher bei einem Wasserschaden unbedingt Profis mit Abschleppung und Reparatur betrauen.

Wenn durch den Regen Sand und Wasser in das Fahrzeuginnere geraten sind, kann das die Bremsen beschädigen, was sich oft erst Monate nach dem Unglück herausstellt. Daher die Bremsen auf jeden Fall überprüfen lassen.

Hilfe bei den ÖAMTC-Juristen

Wenn sich die Versicherung nach Unwetterschäden "zugeknöpft" zeigt, empfiehlt es sich, Kontakt mit den Juristen des ÖAMTC aufzunehmen, die auch bei der Schadensabwicklung behilflich sind. Beim Durchsetzen der Ansprüche hilft eine Rechtsschutzversicherung. Mitglieder des ÖAMTC haben unabhängig davon auch Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und -hilfe.

Vorbeugende Maßnahmen

Abschließend empfiehlt der ÖAMTC das Fahrzeug bei etwaigen Unwetterwarnungen an sicherer Stelle zu parken. Um Hagelschäden vorzubeugen, sollte man ein im Freien abgestelltes Auto mit einer, in allen ÖAMTC-Dienststellen erhältlichen, Hagelschutzgarage schützen.