Versicherungsleistungen bei Autodiebstahl
Bei den ÖAMTC-Juristen gibt oftmals Anfragen zu versicherungsrechtlichen Belangen im Zusammenhang mit Fahrzeugdiebstählen.
Jährlich werden in Österreiche tausende Kfz gestohlen. Dadurch gibt es auch bei den ÖAMTC-Juristen oftmals Anfragen zu versicherungsrechtlichen Belangen im Zusammenhang mit Fahrzeugdiebstählen. Jedenfalls gilt: Am wichtigsten ist eine polizeiliche Anzeige unmittelbar nach dem Diebstahl. Danach sollte man so rasch wie möglich die Versicherung verständigen.
Kaskoversicherung zahlt - aber nicht alles
Grundsätzlich werden Kfz-Einbrüche oder Diebstähle von Elementar-oder Vollkaskoversicherungen abgedeckt. Sollte es zu einem Autodiebstahl kommen, ersetzen die Versicherungen den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges. Je nach Polizze sind aber Selbstbehalte möglich.
Aber Vorsicht: Die Versicherungsleistung umfasst grundsätzlich nur den Wert des serienmäßig ausgestatteten Kfz.
- Wer Sonderzubehör, wie zum Beispiel Spoiler, Alufelgen, Sitzheizung oder Radio ersetzt bekommen will, muss diese auch extra versichern.
- Auch im Auto mitgeführte Gegenstände müssen zusätzlich versichert werden. Die hierfür ersetzten Beträge sind üblicherweise vertragsmäßig limitiert.
- Achten sollte man auch auf Ausschlüsse in der Polizze. Der Ersatz von elektronischen Gegenständen wie Laptops oder mobilen Navigationsgeräten wird manchmal von der Versicherung ausgenommen."
ÖAMTC-Tipp daher: Polizze genau lesen und wertvolle und für Diebe interessante Gegenstände im Optimalfall nicht im Auto lassen.
Fragebogen umfassend ausfüllen!
Der Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeuges wird mittels Fragebogen ermittelt. Der bestohlene Fahrzeughalter wird aufgefordert, Angaben zu Kaufdatum, Preis des Fahrzeuges, Km-Stand, etwaigen Vorschäden oder Reparaturen zu machen. Aber auch Informationen zu mitgeführten Papieren, Ort des Diebstahls und verdächtigen Personen interessieren die Versicherung.
Fristen: Wenn das Auto wieder auftaucht
Taucht ein gestohlenes Fahrzeug innerhalb der von der Versicherung vorgegeben Frist von meist einem Monat wieder auf, dann muss es von der Kaskoversicherung in den Verfügungsbereich des Autofahrers gebracht werden. Der Versicherungsnehmer muss die Möglichkeit haben, es zeit- und kostengünstig zu übernehmen. Dann werden etwaige Schäden am Auto ermittelt und diese, so kein Totalschaden vorliegt, ersetzt.
Taucht das Auto erst nach Monatsfrist auf, dann geht es in das Eigentum der Versicherung über und der Versicherungsnehmer erhält den Wiederbeschaffungswert des Autos ersetzt.
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