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Änderung der Begutachtungsfrist für Fahrzeugklasse L

Pickerl für Motorräder und andere Leichtfahrzeuge ab März im "3-2-1 Intervall" fällig.

Ab 1. März 2020 werden die Begutachtungsfristen für die Fahrzeugklasse L – dies betrifft Mopeds, Motorräder, Quads und andere Leichtfahrzeuge – auf die bereits von Autos bekannten "3-2-1 Intervalle" umgestellt. Das bedeutet, dass Konsumenten ihre Motorräder und andere Fahrzeuge in der Fahrzeugklasse L fortan in folgenden Abständen prüfen lassen müssen:

  • 3 Jahre nach der ersten Zulassung,
  • 2 Jahre nach der ersten Begutachtung und
  • 1 Jahr nach der zweiten sowie jeder weiteren Begutachtung.

Andrej Prosenc, ÖAMTC Techniker:

"Motorräder werden meist in der Freizeit benutzt und legen so wesentlich weniger Kilometer zurück als Autos. Außerdem werden sie vorwiegend saisonal gefahren und sind in der Regel gut gepflegt. Daher lockert der Gesetzgeber nun die Begutachtungsfristen für diese Fahrzeuge."

Begutachtungsfrist für Fahrzeugklasse L

L1e bis L7e  ÖAMTC © ÖAMTC
L1e bis L7e
  • Mopeds, Motorräder, Quads, Trikes, Kleinkraftfahrzeuge etc.

Die Neuregelung betrifft auch bereits vor dem 1. März 2020 zugelassene Fahrzeuge. Gilt für ein solches nunmehr eine längere Frist, als auf dem Pickerl nach der Lochung ersichtlich, kann der Zulassungsbesitzer bei der Zulassungsstelle (nicht jedoch bei § 57a-Prüfstellen) ein Pickerl mit dem Geltungszeitraum nach der neuen Regelung verlangen.

Bei fehlendem Pickerl drohen hohe Strafen

Theoretisch kann es bis zu 10.000 Euro Strafe kosten, wenn ein Fahrzeug ohne gültiges Pickerl bewegt wird – und zwar sowohl dem Zulassungsbesitzer als auch dem Lenker. "Sollte ein Unfall auf einen Fehler zurückzuführen sein, der bei rechtzeitiger Begutachtung aufgefallen wäre, können Fahrzeughalter und Lenker zur Verantwortung gezogen werden", erklärt ÖAMTC-Jurist Nikolas Authried.

Mobilitätsclub unterstützt Mitglieder bei der Pickerl-Überprüfung

ÖAMTC-Mitglieder können bei der §57a-Überprüfung österreichweit zwischen 113 Dienststellen wählen. Neben Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht überprüft der ÖAMTC auch zwei- und dreirädrige Motorfahrräder sowie Motorräder mit und ohne Beiwagen, Microcars, Quads, Anhänger und land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen.

Links zum Thema

Für eine Terminvereinbarung den Wunsch-Stützpunkt kontaktieren oder online unter www.oeamtc.at/termine einen verfügbaren Termin auswählen.

Mehr Infos zu den Überprüfungen des Mobilitätsclubs findet man unter
ÖAMTC Prüfdienste und die §57a-Überprüfung.

Eine Männerhand, die eine §57a Plakette in die Ecke einer Windschutzscheibe klebt

Thema Die §57a-Begutachtung (Pickerl)

Objektiv, kompetent, rasch und kostengünstig: An den Standorten des ÖAMTC können unsere Mitglieder ihr Fahrzeug gemäß §57a Kraftfahrgesetz begutachten lassen. Sprich: das „Pickerl“ machen lassen. Die Überprüfung dauert rund 45 Minuten, Termin jetzt online vereinbaren.

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