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DruckenE-Scooter – unterschätzte Gefahr im Straßenverkehr
Im Jahr 2023 gab es 1.762 Unfälle mit E-Scooter-Beteiligung.
Vor allem im urbanen Bereich werden E-Scooter als Ergänzung der Mikromobilität viel genutzt, um schnell und unkompliziert von A nach B zu kommen. Die Gefahren bei Elektrorollern werden allerdings oft unterschätzt. Zudem war eine detaillierte Unfallanalyse lange nicht möglich, da E-Scooter in der Statistik gemeinsam mit Fahrrädern und E -Bikes geführt wurden. Nach langjährigen Forderungen des ÖAMTC wurde dies nun geändert. "Die differenzierte Untersuchung von Unfällen mit E-Scootern zeigt vor allem zwei Problemfelder auf: Fehlenden Fahrfertigkeiten sowie zu niedriges Risikobewusstsein und, damit verbunden, das Fahren unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss", so ÖAMTC-Verkehrstechniker David Nosé.
Im Jahr 2023 ereigneten sich 1.762 Verkehrsunfälle mit Beteiligung von E-Scootern, dabei wurden 1.607 E-Scooterfahrende verletzt und drei Menschen getötet. Von den 1.762 Unfällen waren 34 Prozent Allein- und 29 Prozent Kreuzungsunfälle (Quelle: Statistik Austria). Die häufigsten Ursachen waren Vorrangverletzungen (28 Prozent) sowie Unachtsamkeit/Ablenkung (23 Prozent). Auffällig ist jedoch der im Vergleich zu anderen Mobilitätsformen große Anteil an Unfällen aufgrund von Missachtung von Ge- und Verboten (20 Prozent) sowie Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss (12 Prozent).
Erhöhte Aufmerksamkeit gefordert
Die Fahrdynamik von E-Scootern ist sehr speziell. Umso wichtiger ist es, vor der ersten Fahrt im Straßenverkehr in einem geschützten Bereich zu üben. "Das gilt auch für Leih-Scooter, die man zunächst in verkehrsfreiem Umfeld testen sollte. Wir raten außerdem, beim Fahren einen Helm zu tragen und keinesfalls zu mehrt einen Scooter zu benutzen. Zudem gilt auch für Elektroroller-Fahrer:innen: Don’t drink and drive - niemals alkoholisiert oder unter Drogen- bzw. Medikamenteneinfluss fahren", warnt Nosé.
Neben der Einhaltung der Verkehrsregeln und erhöhter Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer:innen an Kreuzungen sowie Radwegüberfahrten, sollten E-Scooter-Fahrer:innen vor allem in der dunklen Jahreszeit helle Kleidung und Reflektoren tragen, um besser gesehen zu werden.
E-Scooter rechtlich mit Fahrrädern gleichgestellt
Bei E-Kleintretrollern, die nach §88b StVO einzuordnen sind, gelten die Verhaltensbestimmungen für das Fahrrad im Sinne der StVO. Zu beachten ist das gesetzlich vorgeschriebene Alterslimit von zwölf bzw. neun oder zehn Jahren als Inhaber:in eines Radfahrausweises. Rechtlich dürfen Personen, die einen E-Kleintretroller verwenden, den Alkoholgrenzwert von 0,8 Promille nicht überschreiten - der Club plädiert beim Lenken von Fahrzeugen aber auf 0,0 Promille.
Bundesland | Unfälle |
Burgenland | 16 |
Kärnten | 113 |
Niederösterreich | 263 |
Oberösterreich | 248 |
Salzburg | 149 |
Steiermark | 216 |
Tirol | 137 |
Vorarlberg | 99 |
Wien | 521 |
Österreich | 1762 |