Kinder alleine unterwegs – was ist erlaubt?
Der Mobilitätsclub informiert Sie über die Rechte von Kindern am Schulweg und auf Reisen.
Mit dem Schulstart sind ab September wieder viele Kinder unterwegs. Aber was ist erlaubt? "Ab welchem Alter Kinder alleine unterwegs sein dürfen – zu Fuß, mit Öffis, Rad, Scooter & Co. – ist nur teilweise klar geregelt. Generell gilt die Aufsichtspflicht für Erziehungsberechtigte bis zum 18. Lebensjahres des Kindes. Mit zunehmendem Alter können die Eltern ihre Aufsicht aber lockern", erklärt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer.
Das Jugendschutzgesetz gibt den zeitlichen Rahmen vor: Seit Anfang des Jahres 2019 ist die Ausgehzeit für Kinder und Jugendliche erstmals österreichweit einheitlich festgelegt: bis zum 14. Lebensjahr dürfen sie bis 23 Uhr alleine unterwegs sein. Voraussetzung ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten im Rahmen des Aufenthaltsbestimmungsrechts - sie dürfen ihren Kindern auch strengere Ausgehzeiten vorschreiben, jedoch keine großzügigeren.
Alleine in Bim, Bus und Bahn
Öffentliche Verkehrsmittel dürfen Kinder im Prinzip ab dem 6. Geburtstag alleine nutzen. So findet sich in den Beförderungsbedingungen maßgeblicher Verkehrsbetriebe, z. B. Wiener Linien, Grazer Linien und Linz AG, der Hinweis, dass Kindern unter sechs Jahren die Benützung der Anlagen und Fahrzeuge ohne Begleitung eines Erwachsenen nicht gestattet ist. "Prinzipiell kann man davon ausgehen, dass schulpflichtige Kinder nach den Beförderungsbestimmungen im Nahverkehr allein reisen dürfen, die entsprechende Einschätzung der Eltern vorausgesetzt", hält der ÖAMTC-Jurist fest.
Alleine mit Rad, Scooter & Co
Eindeutig geregelt ist die Altersgrenze bei der Nutzung von Fahrrädern. "Unter zwölf Jahren dürfen sich Kinder auf Fahrrädern grundsätzlich nur unter Aufsicht eines mindestens 16-jährigen Begleiters im öffentlichen Verkehr bewegen", erklärt der ÖAMTC-Jurist. Eine Ausnahmeregelung gilt für Kinder mit Radfahrausweis. Diesen können Kinder ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr nach Ablegung einer Prüfung erwerben. Kinder, die schon in der vierten Schulstufe sind, können schon ab neun Jahren den Ausweis bekommen. Seit 1. April 2019 dürfen Kinder, wenn sie über 8 Jahre alt sind, auch alleine mit ausschließlich durch Muskelkraft betriebenen Kleintretrollern unterwegs sein.
Alleine mit Taxi und Mietwagen
Kostenpflichtige Fahrdienste sind zwar als täglicher Weg in die Schule nicht üblich; aber durchaus eine Option, wenn beispielsweise die Fahrt von der Schule zu einer privaten Sport- oder Musikveranstaltung nicht anders organisiert werden kann. "Wird ein kostenpflichtiger Fahrdienst von einem Erwachsenen bestellt und bezahlt, dürfen Fahrer Kinder mitnehmen", weiß der ÖAMTC-Jurist.
Anders ist das, wenn Kinder selbst aktiv werden. "Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 14 Jahren gelten als 'beschränkt geschäftsfähig'. Das heißt, sie dürfen ohne Zustimmung der Eltern nur kleinere Käufe tätigen. Ein Taxi oder einen kostenpflichten Fahrtdienst zu bestellen, ist zwar heutzutage kinderleicht. Wenn aber jetzt Kinder über eine App oder auch telefonisch ein Taxi bestellen, also ein Geschäft eingehen und dazu ihren Aufenthaltsort ändern, bedarf eine Fahrt im Taxi, Mietwagen jedenfalls der Zustimmung der Eltern", macht der Experte des Mobilitätsclubs aufmerksam.
Betreuungsprogramme bei Flügen und Bahnreisen
Bei Flügen können die Kinder als angemeldete unbegleitete Minderjährige reisen und werden dadurch besonders betreut. Auch auf einigen Bahnstrecken wird ein Begleitservice für Kinder angeboten. Bei Auslandsreisen sollten Kinder, die nicht mit beiden Eltern, sondern alleine, mit einem Elternteil oder in Begleitung von Großeltern oder Freunden reisen, eine Vollmacht des Erziehungsberechtigen mithaben. Detailinfos zu den Vorschriften in den einzelnen Ländern sowie eine Vollmacht-Vorlage in 15 Sprachen findet man online unter www.oeamtc.at/reiseservice.