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DruckenRadlichtaktion für mehr Sicherheit auf den Wegen
Im Rahmen der „Radlichtaktion“ werden Radfahrende in Salzburg bei Dämmerung und Dunkelheit von der Polizei aufgehalten, um die Beleuchtungsanlagen zu kontrollieren. Etwaige Mängel werden nach Möglichkeit an Ort und Stelle durch einen ÖAMTC Techniker repariert.

Die Aktion wird vom Land Salzburg gemeinsam mit der Stadt Salzburg, der ÖAMTC Salzburg, der Polizei und dem Kuratorium für Verkehrssicherheit durchgeführt. Ziel der Aktion ist es, auf die Wichtigkeit einer vollfunktionstüchtigen Beleuchtung am Fahrrad aufmerksam zu machen.
Sehen und Gesehenwerden: Priorität im Straßenverkehr
Landesdirektorin des ÖAMTC Salzburg Martina Schlegel-Lanz ist die Bewusstseinsbildung wichtig: "Wenn Radfahrende mangels Beleuchtung in der Dunkelheit übersehen werden, kann das lebensgefährlich werden. Eine gute Beleuchtung ist daher nicht nur Selbstschutz, sondern ein ganz wichtiger Beitrag zum gemeinsamen Ziel der Verkehrssicherheit.“
Ein starkes Bekenntnis zur Verkehrssicherheit
Die Bedeutung der Radlichtaktion wird auch von politischer Seite unterstrichen. So Landeshauptmann-Stellvertreter Stefan Schnöll: „Sicher ist, wer sichtbar ist. Die Radlichtaktion des Landes Salzburg, der Stadt und des Kuratoriums für Verkehrssicherheit sorgt für mehr Sicherheit für alle, die mit dem Fahrrad in Salzburg unterwegs sind.“
Welche Vorschriften gibt es?
Fahrräder und E-Bikes müssen vorne mit einem weiß oder hellgelb leuchtenden, am Fahrrad fest montierten Scheinwerfer ausgestattet sein. Hinten ist ein rotes Rücklicht Pflicht, das auch blinken und etwa am Rucksack angebracht sein darf. Zudem müssen E-Bikes und Fahrräder mit Reflektoren ausgerüstet sein: vorne weiß, hinten rot – an den Pedalen nach vorne und hinten gerichtete Reflektoren – an den Rädern sogenannte "Katzenaugen" oder alternativ Reifen mit reflektierenden Umrandungen bzw. Reflektor-Sticks. Reflektierende Kleidung, Sticker, Klack-Bänder für Arme und Beine sowie Warnwesten erhöhen die Sichtbarkeit zusätzlich, sind aber kein Ersatz für die vorschriftsmäßige Beleuchtung.
Richtige Beleuchtung verhindert Strafen
Christina Holzer-Weiß, Leiterin der ÖAMTC-Rechtsabteilung in Salzburg, weist zusätzlich zum Sicherheitsaspekt auch auf die empfindlichen Geldstrafen von bis zu 726 Euro für eine mangelhafte oder fehlende Ausrüstung und weiteren Folgen hin: „Führt schlechte oder fehlende Beleuchtung zu einem Unfall, können Mitverschulden und Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden – und im Falle eines Personenschadens sogar ein gerichtliches Strafverfahren drohen.“
Der ÖAMTC Techniker wird an folgenden Standorten anzutreffen sein (jeweils 18.30 – 19.30 Uhr):
Mo., 24.03.25 Franz-Josef-Kai / Salzachgässchen
Di., 25.03.25 Sinnhubstrasse / Leopoldskronstraße
Mi., 26.03.25 Gehmacherstrasse / Müllnersteg
Do., 27.03.25 Nonntaler Hauptstrasse / Josef-Preiss-Allee