Sbg: Abfahrtsverbote von der A10 im Winter
Eindämmung des Ausweichverkehrs
Seit Donnerstag, 19.12.2024, 00:00 Uhr, bis 30.03.2025 gelten Abfahrtsbeschränkungen von der Tauern Autobahn (A10).
Der Durchgangsverkehr darf in Richtung Süden nicht von den Ausfahrten Hallein (Exit 16), Kuchl (Exit 22) sowie Golling (Exit 28) ins unterrangige Straßennetz abfahren. Erlaubt sind hingegen Fahrten deren Ziele sich im engeren Umkreis der Abfahrten befinden.
Das sind
- von der ASt Hallein (Exit 16) in Fahrtrichtung Villach in die L 107 Wiestal Landesstraße (Kreisverkehr): Ziele bis zu 20 km Entfernung
- von der HASt Kuchl (Exit 22) in die B 159 Salzachtal Straße: Ziele bis zu 15 km Entfernung
- von der ASt Golling-Abtenau (Exit 28) in Fahrtrichtung Villach in die B 159 Salzachtal Straße: Ziele bis zu 35 km Entfernung
In Richtung Norden darf nicht an den Ausfahrten Pfarrwerfen-Werfen und Eben im Pongau abgefahren werden. Ausgenommen ist Zielverkehr im Bundesland Salzburg.
Mit den Maßnahmen soll der Ausweichverkehr während der Wintersaison eingedämmt werden.