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Allerheiligen: Zustrom auf die Friedhöfe

Besondere Verkehrsregeln beachten.

Friedhof mit Kirche
Friedhof_Allerheiligen - Symbolfoto © ÖAMTC

Da Allerheiligen, 1. November, ein Feiertag ist, müssen keine Kurzparkscheine gelöst werden. Achtung: Rund um Krankenhäuser oder Bahnhöfe gelten manchmal Sonderregelungen!

Der 2. November, Allerseelen, ist kein Feiertag, fällt heuer aber auf einen Samstag. An Samstagen sind viele Kurzparkzonen außer Kraft bzw. nur bis zu Mittag gültig.

Zu Allerheiligen muss bei den Zu- und Abfahrten zu den großen Friedhöfen mit Verzögerungen gerechnet werden. Außerdem gelten im städtischen Bereich oftmals geänderte Verkehrsregeln. Da die Parkplätze teils schnell ausgelastet sind, wird die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfohlen.

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