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DruckenFahrverbote für Ausweichverkehr bis 27. April
Maßnahmen für die Bezirke Kufstein, Imst, Reutte und Schwaz.
Die Fahrverbote für den Ausweichverkehr gelten bis inklusive Sonntag, 27. April, jeweils an den Wochenenden und Feiertagen in der Zeit von 7:00 bis 19:00 Uhr auf ausgewählten Straßen in den Bezirken Kufstein, Reutte und Imst. Im Bezirk Schwaz wurden sie im oben genannten Zeitraum ausschließlich für die Samstage verhängt. Zudem werden an neuralgischen Punkten wieder Dosierampeln eingesetzt.
Ausweitung der Fahrverbote Bezirk Innsbruck Land
Zur Entlastung des Seefelder Plateaus im Falle Staus gilt ebenso ein Abfahrverbot für die Möserer Landesstraße (L36) ab Telfs.
Diese Verordnung triff alle Kraftfahrzeuge, die sich auf der Durchreise befinden. Ausgenommen davon sind Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr. Mit diesen Maßnahmen soll im Fall von Staus auf Hauptverbindungen Ausweichverkehr und damit verbundene Staus entlang von Ortsdurchfahrten verhindert werden.
Wird das Fahrverbot missachtet und man wird innerhalb der Fahrverbotszone von der Polizei angehalten, dann ist eine Strafe zu zahlen. Die Strafen beginnen bei 90 Euro.
Fahrverbote Bezirk Reutte
Die Fernpass Straße (B 179) ist von den Fahrverboten nicht betroffen!
- Pinswanger Straße (L288) zwischen der Abzweigung Weißhausstraße (L396) und Pflach
- Reuttener Straße (L69) ab dem Bereich Anschlussstelle Vils Fahrtrichtung Pflach bis zum Kreisverkehr Wiesbichl in Pflach
- L 288–0–A1 Zufahrtsstraße nach Pflach ab der Einmündung der Abfahrtsrampe von der B179 (Abfahrt Reutte Nord) Fahrtrichtung Pflach bis zum Kreisverkehr Wiesbichl in Pflach
Fahrverbot Bezirk Imst
- Ortsdurchfahrt Nassereith (Ing.-Kastner-Straße)
Fahrverbote Bezirk Schwaz
Diese gelten ausschließlich an Samstagen bis 26. April jeweils von 07:00 bis 19:00 Uhr.
- Jenbacher Straße (L7) Fahrtrichtung Jenbach
- Brucker Straße (L294) zwischen der Abzweigung nach Strass i. Z. und Bruck am Ziller in beide Richtungen
- Durchfahrtverbote der Orte Strass, Schlitters, Fügen-Gagering, Fügen, Uderns, Hart, Bruck.
Fahrverbote Bezirk Kufstein
Abfahrten von der Inntal Autobahn (A12) sind nicht betroffen!
- Unterinntalstraße (L211), Kirchbichl/Langkampfen, Fahrtrichtung Kufstein
- Unterinntalstraße (L211), Kirchbichl/Langkampfen, Fahrtrichtung Mariastein
- Buchberger Straße (L295), Ebbs, zwischen Schmiedtalbrücke und Buchberg Fahrtrichtung Niederndorf
- „Alte Erler Straße“ (Niederndorf) nach Abzweigung von der L 209 Fahrtrichtung Niederndorf
- Gemeindestraße Endach/Kufstein ab dem Kreisverkehr „Kufstein Süd/B173/Krankenhaus“ Fahrtrichtung Bezirkskrankenhaus Kufstein
- Vom Eiberg kommend Fahrtrichtung Kufstein ab der Abzweigung Kreisverkehr Eibergstraße/Gemeindestraße Eibergstraße (B 173-Bayerischer Hof)
- Einfangstraße abzweigend von der B 171 Fahrtrichtung Norden
Weitere Informationen zu den Fahrverboten in Tirol hier.