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DruckenArlbergtunnel (S16) bis 22. November gesperrt
Generalsanierung
Der Arlbergtunnel (S16) bleibt bis voraussichtlich 22. November für den gesamten Verkehr gesperrt. Es werden die Fahrbahn auf Vorarlberger Seite und die Mautstelle St. Jakob erneuert.
Wer darf über den Arlbergpass ausweichen
Pkw, Motorräder, Wohnmobile und Lkw ohne Anhänger sowie Pkw mit Anhänger - auch Wohnwagengespanne - dürfen über den Arlbergpass fahren.
Ausgenommen sind Pkw und Kombis mit Anhänger über 750 Kilogramm höchstzulässiges Gesamtgewicht. Diese müssen von 1.7. bis 6.10.2024 an Samstagen, Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 9:00 bis 17:00 Uhr den Arlberg großräumig umfahren. Je nach Start und Ziel gibt es unterschiedliche Umleitungsstrecken, über den ÖAMTC-Routenplaner können Informationen dazu eingeholt werden.
Für die Fahrt über den Arlbergpass sollte mehr Zeit eingeplant werden. Vor allen an den Wochenenden kann es aufgrund von Verkehrsüberlastungen zu Verzögerungen kommen.
Großräumige Umleitungsstrecken
Sattelkraftfahrzeuge und Lkw mit Anhänger dürfen nicht über den Arlbergpass und müssen großräumig ausweichen. Ausnahmen gibt es aber für Ziel- und Quellverkehr.
Verlängerung Streckenmaut-Jahreskarten
Die Gültigkeit der Streckenmaut-Jahreskarten für den Arlbergtunnel verlängert sich automatisch um die Zeit der Sperre, wenn der Gültigkeitsbereich der Karte den Zeitraum einer der beiden Vollsperren betrifft.
Fahrverbot für Fahrräder
Wegen des erwarteten zusätzlichen Verkehrsaufkommens zur Hauptreisezeit gilt ein Radfahrverbot auf der B 197/L 197 zwischen Bahnhof Langen bzw. St. Anton (Mooserkreuz) bis zur Passhöhe in St. Christoph. Dieses Verbot gilt nur für bergauf fahrende Radfahrer. Somit ist St. Christoph am Arlberg bergauf nicht mehr mit dem Fahrrad zu erreichen. Dieses Verbot betrifft auch Radfahrende, die über den Flexenpass aus Richtung Lech-Warth kommend, Richtung Tirol weiterfahren möchten. Ein Radshuttledienst ist eingerichtet.
Die Bahnstrecke ist von der Sperre nicht betroffen!