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Am 24. Dezember Kurzparkzonen Wien in Kraft

Besonders auf Anrainerparkplätze achten.

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Parkscheine © ÖAMTC

Da Dienstag, 24. Dezember, ein Werktag ist, werden in Wien grundsätzlich Parkscheine benötigt.

Hier gibt es unterschiedliche Regelungen

  • Geschäftsstraßen (daher unbedingt auf Parkschilder achten!)
  • Kurzparkzonen rund um Bahn-, Friedhöfe und Spitäler sowie die Anrainerparkplätze.

Besondere Vorsicht vor den Anrainerparkplätzen

In den Bezirken 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9, 12, 15 und 20 gibt es zusätzlich zu den Kurzparkzonen Anrainerparkplätze. Diese dürfen ausnahmslos 24 Stunden pro Tag sieben Tage die Woche nur von Anrainern mit entsprechendem Parkpickerl sowie von Behinderten mit Parkausweis benützt werden. Also auch nicht von Motorrädern und Mopeds!

Autofahrer sollten in den genannten Bezirken sehr genau aufzupassen, wo das Auto abgestellt wird.

Alle Kurzpark- und Anrainerzonen finden sie hier.

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