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Winterreifen derzeit sinnvoll, aber nicht verpflichtend

Mobilitätsclub rät zu entsprechender Bereifung, Sommerreifen bei winterlichen Verhältnissen aktuell nicht strafbar.

Sicher im Herbst und Winter AdobeStock
Sicher im Herbst und Winter © AdobeStock

In den kommenden Tagen muss in manchen Teilen Österreichs vermehrt mit Schneefall und winterlichen Fahrbahnverhältnissen gerechnet werden.

Matthias Wolf, ÖAMTC-Verkehrsjurist:

"Auch, wenn die situative Winterreifenpflicht erst am 1. November beginnt, kann es durchaus notwendig sein, bereits jetzt auf Winterreifen umzusteigen. Es ist nicht strafbar, außerhalb der Winterreifenpflicht, auch bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen, mit Sommerreifen zu fahren. Allerdings kann die Polizei Zwangsmittel anwenden und jene, die eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen, an der Weiterfahrt hindern.”

Sommerreifen und Schneefahrbahn: Was sagt die Versicherung?

Ist man mit Sommerreifen unterwegs und plötzlich mit winterlichen Fahrbahnverhältnissen konfrontiert, gibt es laut Wolf auch die Möglichkeit Schneeketten an der Antriebsachse zu montieren. Aber Vorsicht: "Sobald die schneebedeckte Fahrbahn endet, müssen die Ketten wieder abgenommen werden", erklärt Wolf.

"Verursacht ein Fahrzeug mit Sommerreifen auf einer Schneefahrbahn einen Unfall, hat die Haftpflichtversicherung für Schäden anderer aufzukommen", stellt Wolf klar. Etwas komplizierter stellt sich die Rechtslage bei der Kaskoversicherung dar. Die Kaskoversicherung kann dem:der Lenkenden des sommerbereiften Pkw eine Zahlung wegen "grober Fahrlässigkeit" ablehnen, insbesondere wenn weitere Umstände (z. B. überhöhte Geschwindigkeit, Telefonieren mit dem Handy) dazukommen. "Ob die Kaskoversicherung dann schlussendlich zahlt, ist eine Einzelfallentscheidung, bei der alle Umstände betrachtet werden", so Wolf.

Auf Straßensperren und Schneekettenpflicht achten

Aufgrund der Wetterlage können die Behörden jederzeit eine Straßensperre, etwa wegen Lawinengefahr, oder Schneekettenpflicht verordnen. "Wer diese Anordnungen missachtet, muss mit empfindlichen Verwaltungsstrafen rechnen. Kommt es zu einem Unfall mit Personenschaden, greift das gerichtliche Strafrecht", stellt Wolf abschließend klar.

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