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Coronavirus: ÖAMTC antwortet auf drängende Fragen rund um die Mobilität
Nur notwendige Wege erledigen – Mobilitätsclub appelliert an Verantwortungsbewusstsein aller
Die österreichische Bundesregierung hat zur Eindämmung der steigenden COVID-19-Infektionszahlen eine Reihe von Maßnahmen erlassen, die das soziale Zusammenleben, aber auch die Mobilität der Menschen in Österreich betreffen. ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried fasst zusammen: "Derzeit ist der Aufenthalt an öffentlichen Orten verboten, es sei denn, er dient dazu, eine Gefahr für sich oder andere abzuwenden, Hilfe zu leisten, Grundbedürfnisse des täglichen Lebens zu decken oder er ist aus beruflichen Gründen erforderlich. Außerdem dürfen öffentliche Orte im Freien alleine oder mit Menschen, die im gemeinsamen Haushalt leben, betreten werden – ausgenommen sind gesperrte Plätze, darunter z.B. Spielplätze." Zu beachten ist, dass gegenüber anderen Personen immer ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten ist.
Generell appelliert der Mobilitätsclub an das Verantwortungsbewusstsein aller, sich an die beschlossenen Maßnahmen zu halten – nicht nur zum Selbstschutz, sondern auch zum Schutz anderer Personen. "In diesem Zusammenhang sollte man sich genau überlegen, ob ein Aufenthalt im Freien wirklich notwendig ist – oder ob man ihn doch lieber vermeidet und damit zur Eindämmung des Virus beiträgt", stellt der ÖAMTC-Jurist klar.
Das sind die aktuell häufigsten Fragen zur Mobilität in Österreich
- Darf ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren? Ja, die Nutzung von Öffis ist erlaubt, sofern sie oben genannten Zwecken dient. Dabei muss auch hier jeweils mindestens ein Meter Abstand zu anderen Personen eingehalten werden.
- Darf ich mit dem Auto oder dem Motorrad fahren? Wie bei den Öffis ist auch diese Nutzung zu den genannten Zwecken erlaubt.
- Was bedeutet "einkaufen gehen" – darf ich auch mit dem Auto fahren? Ja, es sind alle Mobilitätsarten erlaubt, wobei der Kontakt zu anderen Menschen auf ein Minimum reduziert werden sollte. Also ist es derzeit besser, mit dem eigenen Auto, Motorrad, Roller, Fahrrad oder zu Fuß dringende Wege zu erledigen als mit dem Taxi oder den Öffis.
- Darf ich spazieren gehen ? Gassigehen mit dem Hund und Spaziergänge (alleine oder mit Personen, mit denen man zusammen wohnt) sind erlaubt. Man darf allerdings nicht mit den Öffis zum Spaziergang "anreisen".
- Darf ich zu meinem Zweitwohnsitz (innerhalb Österreichs) fahren? Eine solche Fahrt ist nach Auskunft der Polizei zulässig, sofern dabei nur Kontakt zu Personen aus dem gemeinsamen Haushalt besteht bzw. der Mindestabstand von einem Meter eingehalten wird.
- Ist Radfahren erlaubt? Analog zum Spazierengehen ist auch das Radfahren unter den genannten Voraussetzungen erlaubt.
- Wie sieht es mit sportlichen Aktivitäten aus? Sportstätten wie Fitnessstudios oder Kletterparks sind geschlossen. Man darf – unter den gleichen Voraussetzungen wie beim Spazierengehen – aber weiterhin Skateboarden, Inlineskaten, Laufen usw.
- Darf ich mit meinem E-Scooter fahren? Ja, Sportgeräte dürfen unter den vorgenannten Voraussetzungen im Freien benutzt werden.
- Carsharing und andere Sharing-Anbieter – darf ich mir hier ein Fortbewegungsmittel mieten? Aus rechtlicher Sicht spricht hier wohl nichts dagegen, sofern es den genannten Zwecken dient. Aus gesundheitlichen Gründen empfiehlt der ÖAMTC, vorab Rücksprache mit dem Anbieter hinsichtlich der Einhaltung von Hygienemaßnahmen zu halten und sich nach einem Gebrauch unbedingt die Hände zu waschen bzw. zu desinfizieren.
- Gelten die Kurzparkregelungen in den Städten und Gemeinden? In einigen Städten wie Wien, Linz, Graz, Innsbruck, Bregenz und auch Klagenfurt, wird die Einhaltung der Regelung nicht mehr kontrolliert bzw. ist diese außer Kraft gesetzt worden. Der ÖAMTC hat die anderen Städte und Gemeinden aufgefordert, diesen Beispielen zu folgen.
- Muss das Bringen und Abholen der Kinder von und zu den Schulen oder Kindergärten immer durch eine Person erfolgen? Dazu gibt es keine genaue Regelung.
- Mein Auto / Motorrad / Moped hat einen technischen Defekt, darf ich in die Werkstatt? Ja, Kfz-Werkstätten sind vom grundsätzlichen Aufenthaltsverbot an öffentlichen Orten ausdrücklich ausgenommen – ebenso übrigens die Tankstellen.
- Die Pickerlüberprüfung ist fällig, darf ich zur Überprüfung in die Werkstätte oder gibt es hier ohnehin keine Kontrollen? Die rechtlichen Fristen sind einzuhalten, von Änderungen ist hier derzeit nicht auszugehen. Werkstätten dürfen zu diesem Zweck aufgesucht werden, allerdings haben die Betriebe in der Regel auf "Notbetrieb" umgestellt. Überprüft werden dann nur "Notfälle", also Kfz mit einer Plakette am Ende der Gültigkeit.
- Darf ich für meine Besorgungen ins Ausland fahren? Das Außenministerium empfiehlt, von Fahrten ins Ausland Abstand zu nehmen. Aufgrund der angespannten Situation besteht die Gefahr, dass eine Rückreise nicht mehr möglich ist. Bei dringendem Bedarf sollte man sich individuell und kurzfristig über die aktuelle Situation bei der Service-Hotline des Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten unter +43 (0) 50 11 50-0 informieren. Gleiches gilt für Reisen aus beruflichen Gründen.
Bei Fragen stehen die Experten der ÖAMTC Rechtsberatung Mitgliedern kostenlos zur Verfügung. Juristische Nothilfe bietet der Mobilitätsclub rund um die Uhr unter der Nummer +43 (0) 1 25 120 00. Kontaktmöglichkeiten findet man auch unter www.oeamtc.at/rechtsberatung.
Eine Zusammenfassung wichtiger Reiseinfos im Hinblick auf das Coronavirus gibt es unter www.oeamtc.at/thema/reiseplanung/coronavirus-36904404.
Aktuelle Infos zur Verkehrssituation, Sperren u.ä. findet man unter www.oeamtc.at/verkehr.
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