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Eingeschneite Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen – was gilt?
Stopptafel und "Vorrang geben" durch Form erkennbar, nicht Erkennbares prinzipiell ungültig
Durch viel Schnee sind oft auch Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen "eingeschneit". "Nicht identifizierbare runde Verkehrszeichen verlieren ihre Gültigkeit, wenn sie durch Schnee verdeckt sind. Anders ist das mit 'Vorrang geben' sowie 'Halt'-Schildern. Diese sind an ihrer äußeren Form eindeutig zu erkennen und behalten ihre Gültigkeit daher auch mit Schneehaube", stellt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer klar.
Ähnlich verhält es sich mit Bodenmarkierungen. Sind diese durch Schnee unsichtbar, gelten sie nicht. Kurzparkzonen gelten aber auch bei nicht sichtbaren Bodenmarkierungen, da sie durch Verkehrszeichen kundgemacht sind. "Ist auch das Verkehrszeichen aufgrund der Schneelage unkenntlich, kann im Falle einer Strafe auf fehlendes Verschulden aufgrund mangelnder Erkennbarkeit plädiert werden. Die Beweislage ist in diesem Fall allerdings schwierig, da der Schnee natürlich auch rasch wieder schmelzen kann", macht der Jurist des Mobilitätsclubs aufmerksam und rät dazu, ein Foto zu machen, wenn man unsicher ist.
Bei verschneiten Bodenmarkierungen gelten allgemeine Straßenverkehrsregeln, Rücksicht wichtig
Grundsätzlich sind bei von Schnee bedeckten Bodenmarkierungen die allgemeinen Straßenverkehrsregeln, vor allem betreffend die Lage der Fahrbahnmitte, anzuwenden. "Auf dem äußerst linken bzw. rechten Fahrstreifen einer Richtungsfahrbahn darf nach links bzw. rechts abgebogen werden. Auf einem etwaigen dritten mittleren Fahrstreifen darf nur geradeaus weitergefahren werden", erklärt der ÖAMTC-Chefjurist. Prinzipiell ist in derartigen Ausnahmefällen verstärkt Rücksicht zu nehmen – insbesondere auf ortsfremde Personen.
Vor Stopptafeln oder roten bzw. gelben Ampellichtern ist unbedingt rechtzeitig anzuhalten, auch wenn die Haltelinien nicht erkennbar sind. "Danach kann man sich langsam in die Kreuzung vortasten, bis ausreichend Sicht für eine gefahrlose Weiterfahrt besteht", rät der ÖAMTC-Experte.
Schnee auf einer Busspur oder einem Schutzweg ist übrigens kein Freibrief zur Nutzung durch Autofahrer. Hinweiszeichen oder gelb blinkende Lichter zur Kennzeichnung des Fußgängerübergangs sind unbedingt auch bei Schneelage zu beachten.
Vorsicht ist auch bei Hauseinfahrten geboten. Auch wenn Gehsteig-Abschrägungen durch Schnee bedeckt sind, darf das Auto nicht vor Hauseinfahrten abgestellt werden. "Sowohl eine Abschleppung als auch eine Besitzstörungsklage können drohen", warnt der ÖAMTC-Jurist abschließend.
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