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Fristverlängerung für Mehrphasen-Ausbildung beschlossen

Führerschein-Neulinge können Training zu späterem Zeitpunkt nachholen

Wer kürzlich seinen Führerschein gemacht hat und aufgrund der aktuellen Krise das gesetzlich vorgeschriebene Mehrphasen-Training nicht rechtzeitig absolvieren kann, bekommt gemäß einem neuen Erlass des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie eine Fristverlängerung gewährt. ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer erklärt: "Sind im Rahmen der zweiten Führerschein-Ausbildungsphase einzelne Module offen und können diese infolge der herrschenden Umstände nicht absolviert werden, drohen nach aktuellem Stand keine behördlichen Maßnahmen wie bescheidmäßige Anordnung und Probezeitverlängerung sowie Entziehung der Lenkberechtigung." Die fehlenden Ausbildungsteile können innerhalb angemessener Frist nach Wiederaufnahme des normalen Betriebs bei den ausbildenden Stellen absolviert werden.

ÖAMTC Fahrtechnik Mehrphasen-Trainings können umgebucht werden

Alle Teilnehmer, die ihre bereits gebuchten und bezahlten Trainings aufgrund der aktuellen Situation nicht absolvieren können, werden gebeten, sich zu den Bürozeiten telefonisch in ihrem Zentrum zu melden und auf einen späteren Zeitpunkt umzubuchen. Bereits geleistete Zahlungen werden selbstverständlich angerechnet. Mit aktuellem Stand erwartet die ÖAMTC Fahrtechnik ihren Vollbetrieb per Montag, 20. April 2020, wieder aufnehmen zu dürfen. Die Fahrtechnik wird die Anzahl an Mehrphasen Trainings Pkw und Motorrad in allen acht Fahrtechnik Zentren Österreichs erhöhen, sodass Trainings Rückstaus für alle Führerscheinneulinge möglichst kurzfristig abgearbeitet werden können. Termine ab dem 20. April 2020 können, wie üblich, unter www.fahrtechnik.at online gebucht werden.

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
kommunikation@oeamtc.at
https://www.oeamtc.at

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