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Noch immer häufig Probleme beim Kauf der ungarischen E-Vignette

Fehler bei Dateneingabe am häufigsten – vor Kauf unbedingt kontrollieren, hohe Mautforderung droht

Wer demnächst einen Ausflug für einen Einkauf oder einen Adventmarktbesuch nach Ungarn plant, sollte wissen, dass direkt nach der österreichischen Grenze alle ungarischen Autobahnabschnitte mautpflichtig sind und dies auch elektronisch kontrolliert wird. "Beim Kauf der E-Vignette für Ungarn kommt es allerdings immer wieder zu Fehlern – und folglich zu teils hohen Mautnachforderungen", warnt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Für Pkw bis 3,5 Tonnen werden im Zuge einer Nachforderung 14.875 Forint fällig (rund 46 Euro), bei verspäteter Zahlung steigt der Betrag um ein Vielfaches.

"Am häufigsten werden das Kennzeichen oder das Länderkürzel falsch eingegeben", weiß die Expertin. "Da der Käufer der E-Vignette für die richtige Eintragung des Kennzeichens verantwortlich ist, sollte die Schreibweise vor dem Bezahlen, am besten zweimal, kontrolliert werden." Für eine Korrektur der Daten nach Kaufabschluss wird eine Gebühr von fünf Euro erhoben.

Die Juristin des Mobilitätsclubs kennt weitere "Knackpunkte" bei der E-Vignette:

  • Kategorie beachten: Auch bei der Auswahl der jeweiligen Fahrzeugkategorie schleichen sich Fehler ein – Kategorie D1 gilt für Motorräder sowie Pkw mit maximal 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und deren Anhänger.
  • Beleg aufbewahren: Den Kaufbeleg bewahrt man am besten zwei Jahre lang und lichtgeschützt auf, falls Berichtigungen oder Beweise innerhalb der Verjährungsfrist nötig werden. "Noch besser ist es, ihn abzufotografieren, denn der Beleg selber bleicht oft schnell aus und ist nach wenigen Monaten kaum oder gar nicht mehr lesbar", rät ÖAMTC-Expertin Pronebner.
  • Kauf vergessen: Fährt man irrtümlich ohne E-Vignette auf eine gebührenpflichtige Straße, hat man 60 Minuten Zeit, die Straßengebühr an einer der ungarischen Verkaufsstellen bzw. Tankstellen oder online unter ematrica.nemzetiutdij.hu nachzuzahlen. 

Die E-Vignette kann auch bereits in Österreich besorgt werden, z. B. an der ÖAMTC-Grenzstation Nickelsdorf.

Juristen des Mobilitätsclubs sind Ansprechpartner bei Problemen

Wer nach seiner Rückkehr ungerechtfertigte Zahlungsaufforderungen aus Ungarn erhält, kann sich an die ÖAMTC-Rechtsberatung wenden. Für Mitglieder ist die Unterstützung kostenlos – Kontakt unter www.oeamtc.at/rechtsberatung.

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
kommunikation@oeamtc.at
https://www.oeamtc.at

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