PRESSE
ÖAMTC: Aktuell erhöhte Unfallgefahr durch Wildwechsel
Im Schnitt passieren jedes Jahr rund 300 Wildunfälle mit Personenschaden
Wenn im Frühjahr die Tage länger und die Temperaturen milder werden, zieht es nicht nur die Menschen verstärkt ins Freie. Auch die Wildtiere werden zu dieser Zeit wieder aktiver – entsprechend steigt auch die Möglichkeit einer Begegnung mit einem Reh oder Hirsch im Straßenverkehr. Kommt es dabei tatsächlich zu einem Zusammenstoß, kann das gravierende Folgen haben, wie Roland Frisch, Pkw-Chefinstruktor der ÖAMTC Fahrtechnik, erklärt: "Trifft man mit 50 km/h auf ein 20 kg schweres Reh, wirkt eine halbe Tonne auf das Fahrzeug und seine Insass:innen, bei 100 km/h beträgt die Aufprallwucht zwei Tonnen."
Für ein Wildtier geht eine solche Kollision meist tödlich aus. Für die Personen im Fahrzeug ist sie zumeist das kleinere Übel. "Beim Versuch, dem Zusammenstoß mit einem Ausweichmanöver zu entgehen, passieren oft die schwersten Unfälle. Verreißt man das Steuer, kann man schnell einen Baum am Straßenrand touchieren oder gar im Gegenverkehr landen", warnt Frisch. Der Verhaltenstipp des Fahrtechnik Profis: Ist der Crash unvermeidlich, sollte man stark bremsen und das Lenkrad gut festhalten. Die Wahrscheinlichkeit, glimpflich davonzukommen ist auf diese Weise höher als bei einem riskanten "Schlenker", der kaum zu kontrollieren ist.
Die Zahlen:
- 2023 passierten 276 Wildtier-Unfälle mit Personenschaden. Dabei wurden 302 Menschen verletzt, eine Person kam ums Leben.
- Bundesländervergleich 2023 (Wildtier-Unfälle mit Personenschaden): Niederösterreich (87), Oberösterreich (68), Steiermark (39), Burgenland (23), Tirol (19), Kärnten (17), Vorarlberg (14), Salzburg (6), Wien (3)
- Von 2014 bis 2023 kam es im Schnitt zu 290 Wildtier-Unfällen mit Personenschaden pro Jahr.
- Von 2014 bis 2023 war das Jahr 2018 jenes mit den meisten Wildunfällen (377), Verletzten (418) und Getöteten (4).
- Die meisten Wildunfälle ereignen sich laut Statistik zwischen 5 und 6 Uhr bzw. zwischen 20 und 23 Uhr.
Quelle: Statistik Austria, Bearbeitung: ÖAMTC
Festzuhalten ist, dass die meisten Unfälle mit Wildtieren keine Personenschäden verursachen. Speziell für Zusammenstöße mit kleineren Tieren liegen keine verlässlichen Zahlen vor.
Wildunfälle vermeiden – Vorsicht bei Warnschildern, Fernlicht aus, hupen
Im besten Fall kommt es gar nicht erst zum Crash. ÖAMTC Fahrtechnik-Experte Roland Frisch merkt dazu an: "Im Bereich von Wildwechsel-Warnschildern sollte man immer besonders aufmerksam fahren und bremsbereit sein. Ist ein Tier in Sicht, muss man die Geschwindigkeit reduzieren, das Fernlicht ausschalten und hupen. Hat das Tier die Fahrbahn überquert oder läuft davon, heißt es weiter vorsichtig sein: Wild flüchtet meist in Gruppen." Roland Frisch warnt in diesem Zusammenhang auch vor der falschen Blicktechnik: "Normalerweise fährt man genau dorthin, wo man hinschaut. Wenn also ein Wildtier die Fahrbahn quert, schaut man hin und lenkt automatisch in diese Richtung. Damit fährt man eigentlich dem Tier nach."
Wer unerwartet bremst, riskiert Mitverschulden
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) darf ein:e Fahrzeuglenker:in nicht plötzlich und für den Nachfolgeverkehr überraschend bremsen. "Wer also wegen eines Tieres bremst, riskiert bei einem Auffahrunfall unter Umständen ein Mitverschulden", erklärt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer die rechtliche Situation. "Die Judikatur hat sich allerdings dahingehend entwickelt, dass bei einem Zusammenstoß mit einem Wildschwein, Reh oder Hirsch die Gefahr einer Verletzung der:des Lenkenden als so groß gilt, dass nach einem Unfall aufgrund einer Vollbremsung den Voranfahrenden kein Mitverschulden angelastet wird."
Ist aufgrund der Größe des Tieres eine Vollbremsung für den Nachfolgeverkehr gefährlicher als ein Zusammenstoß mit dem Tier – etwa bei Kleintieren wie Hasen, Wildvögeln und Eichhörnchen – muss man laut Rechtsprechung bei einem Auffahrunfall einen Teil des Schadens selbst begleichen. Das gilt sinngemäß auch dann, wenn der:die nachfolgende Fahrer:in zu wenig Abstand gehalten hat.
Nach einem Wildunfall Unfallstelle absichern, Polizei verständigen
Nach einem Wildunfall ist – wie bei jedem Unfall – Folgendes zu tun: nach Möglichkeit an sicherer Stelle halten, Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen, Unfallstelle mit dem Pannendreieck absichern, eventuell verletzte Personen versorgen und Polizei (oder, wenn bekannt, die Jagdaufsicht) verständigen, auch wenn das (verletzte) Tier weiterläuft. Verletzte Tiere nicht berühren – und schon gar nicht mitnehmen, denn das gilt als Wilderei und ist strafbar.
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