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ÖAMTC: Andere Länder – andere Verkehrsregeln

Teils ungewöhnliche Verkehrsvorschriften im Ausland – Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Im Ausland gibt es einige Verkehrsregeln und Schilder, die im heimischen Verkehr nicht auftauchen. "Wer im Ausland mit dem Auto unterwegs ist, kann schnell überfordert sein – teilweise gibt es andere Verkehrsregeln und Verbote auf der Straße als hierzulande. Daher sollte man vor allem im Ausland besonders aufmerksam fahren und sich vorab über die Regeln im jeweiligen Land informieren", empfiehlt Dagmar Redel, ÖAMTC-Reiseexpertin. Eine Übersicht über besondere Verkehrsregeln für einzelne Länder findet man in der ÖAMTC-Länderinfo unter Länderinfo | ÖAMTC (oeamtc.at).

Spezielle Verkehrsregeln im Ausland, die man kennen sollte

* Abbiegen bei Rot: In den meisten US-Bundesstaaten ist es erlaubt, nach einem vollständigen Stopp vorsichtig bei Rot rechts abzubiegen, sofern keine entsprechende Beschilderung "no right turn" vorliegt.

* Parken nach Datum: "In Schweden bestimmt das Datum bzw. die Hausnummer, ob parken erlaubt ist oder nicht. Denn um z. B. die Schneeräumung zu ermöglichen, ist das Parken auf Straßenseiten mit ungeraden Hausnummern an Tagen mit ungeradem Datum untersagt, während auf Straßenseiten mit geraden Hausnummern das Parken an Tagen mit geradem Datum verboten ist", erklärt Redel. Dies wird durch Schilder mit ein bzw. zwei senkrechten Strichen angezeigt.

* Park-Markierung in Rosa: Sieht man in Italien Parkplätze, die mit rosafarbenen Linien markiert sind, handelt es sich um Parkplätze für Schwangere und Eltern mit Kindern bis zu zwei Jahren.

* Extraspur für Fahrgemeinschaften: In Frankreich wurde ein neues Verkehrszeichen eingeführt – eine weiße Raute auf blauem Hintergrund. Fahrspuren, die damit gekennzeichnet sind, dürfen nur von Fahrgemeinschaften (mind. zwei Personen im Fahrzeug) genutzt werden. Zusätzlich dürfen auch Taxis, öffentliche Verkehrsmittel und emissionsfreie Fahrzeuge (Elektroautos, Wasserstofffahrzeuge) diese Spuren verwenden. Hybridautos sind von der Nutzung ausgeschlossen.

Europaweite Unterschiede bei der Rettungsgassenregelung

"Seit 2012 gibt es in Österreich die Regelung zur Bildung einer Rettungsgasse bei Stau und stockendem Verkehr auf mehrspurigen Straßen. Das ist jedoch nicht überall in Europa so", weiß die Reiseexpertin.

In vielen Ländern rund um Österreich gibt es aber ebenfalls die Regelung zur Rettungsgasse, nämlich in Deutschland, Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Slowenien, der Schweiz, Kroatien – jedoch nicht in Italien. Zusätzlich gibt es eine Rettungsgassenregelung auch in Belgien, Luxemburg und Polen.

In allen weiteren europäischen Ländern gibt es diese Regelung allerdings nicht. Das heißt, bei Stau oder stockendem Verkehr muss der Pannenstreifen frei bleiben und darf nicht wie in Österreich befahren werden, um eine Rettungsgasse zu bilden.

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
kommunikation@oeamtc.at
https://www.oeamtc.at

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Rettungsgasse - so wird sie gebildet ÖAMTC Rettungsgasse - so wird sie gebildet © ÖAMTC
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