ÖAMTC erinnert: Ab 1. Februar gilt nur mehr die Vignette 2025
Digitale Jahresvignette bei Kauf am Stützpunkt sofort gültig, Vergessen kommt teuer
Ab Samstag, 1. Februar, braucht man auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen die Vignette 2025. Wer noch keine neue Vignette hat, muss nun besonders auf die Gültigkeitsfrist achten. "Die Klebe-Vignette gilt sofort – genau wie die digitale Vignette, wenn sie an einem ÖAMTC-Stützpunkt gekauft wird. Beim Online-Kauf einer digitalen Vignette gilt eine 18-tägige Konsumentenschutz-Frist – die Vignette gilt erst danach", erklärt ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka.
Wird man mit abgelaufener oder ohne Vignette erwischt, kommt man bestenfalls mit einer Ersatzmaut von 120 Euro davon. Diese ist sofort zu bezahlen, sonst muss mit einer Anzeige und einer Geldstrafe von mindestens 300 Euro gerechnet werden. "Im schlimmsten Fall kann es zu einer Strafe von 3.000 Euro kommen", warnt Zelenka.
Vorteile der digitalen Vignette, aber Vorsicht vor Lockangeboten im Internet
Im Gegensatz zur Klebe-Vignette ist die digitale Vignette kennzeichenbezogen. Im Falle eines Scheibenbruchs ist daher keine Ersatzvignette nötig. "Besitzer:innen von Wechselkennzeichen benötigen außerdem nicht mehr für jedes Fahrzeug eine eigene Vignette", erklärt Zelenka.
Beim Online-Kauf einer Vignette sollte man aber darauf achten, diese nur auf vertrauenswürdigen Seiten zu erwerben. "Einige Webseiten versprechen eine sofortige Gültigkeit der Vignette gegen Zahlung eines Aufpreises. Von solchen Angeboten sollte man unbedingt die Finger lassen", warnt die ÖAMTC-Juristin. Nähere Infos dazu findet online unter Vorsicht beim Vignettenkauf | ÖAMTC.
Klebe-Vignette sachgemäß anbringen
Wer eine Klebe-Vignette verwendet, muss diese vorschriftsmäßig an der Windschutzscheibe anbringen. Denn auch bei unsachgemäß angebrachten oder manipulierten Vignetten drohen Strafen. Wiederaufgeklebte Vignetten sind durch die Sicherheitsmerkmale als solche erkennbar und ungültig. "Verboten sind auch spezielle Folien, Saugnäpfe oder Klebebänder, die einen direkten Kontakt der Vignette mit der Windschutzscheibe verhindern. Das gilt dann als Vignettenmanipulation. In dem Fall wird eine Ersatzmaut von 240 Euro oder eine Strafe von zumindest 300 Euro fällig", erläutert die Juristin des Mobilitätsclubs.
Bei Mietwagen Vignetten-Status unter evidenz.asfinag.at/ prüfen
Wer in Österreich mit einem gemieteten oder privat geliehenen Fahrzeug fährt, kann über die sogenannte Vignettenevidenz der ASFINAG unter evidenz.asfinag.at/ überprüfen, ob für ein bestimmtes Kennzeichen eine gültige Vignette besteht.
Die Vignette 2025, sowohl zum Kleben als auch digital, ist an allen Stützpunkten und Grenzstationen des Mobilitätsclubs erhältlich. Infos unter www.oeamtc.at/vignette. Eine Übersicht aller ÖAMTC-Standorte findet man unter www.oeamtc.at/standorte.