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ÖAMTC: Faschingsfest darf nicht tödlich enden – Appell an Eigenverantwortung

2018 wieder mehr Todesopfer durch Alkohol, junge und männliche Lenker besonders gefährdet

In der Faschingszeit herrscht bei Festen oft Narrenfreiheit. Auf den Straßen ist für ausgelassene, alkoholisierte Stimmung jedoch kein Platz. Im vergangenen Jahr gab es erneut einen Anstieg bei den Todesopfern durch Alkoholunfälle: 2018 starben 28 Personen im Straßenverkehr durch Alkohol, 2017 waren es 26, im Jahr zuvor 22 (Quelle: BMI). Generell ereignen sich die meisten Alkoholunfälle an Samstagen und Sonntagen. "Die Entwicklung ist besorgniserregend. Man kann nicht oft genug betonen, dass Alkohol im Straßenverkehr lebensgefährlich ist", sagt ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger. "Todesopfer, schwere Verletzungen und unzählige Sachschäden könnten durch höhere Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer vermieden werden."

In den vergangenen Jahren waren die 20- bis 24-jährigen Männer am häufigsten in Alkoholunfälle mit Personenschaden involviert (Quelle: Statistik Austria). Die Expertin des Mobilitätsclubs warnt, nicht nur die jungen Lenker, vor den Risiken: "Alkohol kann rasch die Stimmung heben und eine Leistungssteigerung vorgaukeln. Allerdings werden Gefahren stark verharmlost, die Urteilsfähigkeit wird massiv reduziert, einige können überdreht, sehr müde oder auch aggressiv werden." Daher gilt: Wer noch fahren möchte bzw. muss, sollte strikt auf Alkohol verzichten und sich keinesfalls verleiten lassen.

"Mögliche schwerwiegende Konsequenzen, die eine Alkofahrt nach sich ziehen kann, werden oft verdrängt", so ÖAMTC-Expertin Seidenberger. "Die Ernüchterung folgt dann nach einer Kontrolle oder einem verursachten Unfall. Hohe Geldstrafen, die Entziehung der Lenkberechtigung, Nachschulung und verkehrspsychologische Untersuchung sind mögliche Folgen. Verschuldet man in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand einen Unfall mit Personenschaden, droht auch ein gerichtliches Strafverfahren. Im Falle eines Unfalles kann die Haftpflichtversicherung bis zu 11.000 Euro pro Obliegenheitsverletzung, maximal aber 22.000 Euro vom alkoholisierten Lenker verlangen. Daneben können auch Kasko- und Rechtschutzversicherung leistungsfrei sein.“

Jährlich rund 6.800 Überschreitungen der 0,5-Promillegrenze mit Vormerkung

Alkoholkontrollen finden in der Faschings- und Ballzeit vermehrt statt. In den vergangenen vier Jahren gab es im Vormerkregister durchschnittlich 6.800 Eintragungen zur Überschreitung der 0,5 Promille-Grenze – mit 88 Prozent mehrheitlich Männer (Quelle: Bundesrechenzentrum).

"Nach Aufforderung durch die Exekutive ist jeder Lenker verpflichtet, sich einem Alkoholtest unterziehen", sagt Seidenberger. "Wer den Test verweigert, wird automatisch als alkoholisiert gewertet und macht sich strafbar." Als Verweigerung gilt auch, wenn nach mehreren Versuchen kein gültiges Messergebnis erzielt werden kann – beispielsweise, wenn der Lenker zu wenig Luft in den Alkomaten bläst. Die Behörde geht bei Verweigerern vom höchsten Alkoholisierungsgrad aus – mit der entsprechenden Strafe.

"Große Schwierigkeiten kann man sich ersparen, wenn man bereits vor Beginn des Feierns seine sichere Rückfahrt per Taxi oder Fahrtendienst organisiert", sagt die ÖAMTC-Expertin. "Keinesfalls darf man mit alkoholisierten Personen mitfahren." Und auch am nächsten Morgen ist Vorsicht geboten: Restalkohol kann am Folgetag noch die Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigen – wirksame "Abbaubeschleuniger" gibt es nicht.

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
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