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ÖAMTC für transparente Stromabrechnung beim Laden von E-Fahrzeugen
Mobilitätsclub unterstützt Forderungen von E-Control-Vorstand
Wien (OTS) - E-Control-Vorstand Wolfgang Urbantschitsch hat sich heute für die Schaffung einer transparenten Lösung beim Stromtanken ausgesprochen. Der ÖAMTC begrüßt diesen Vorstoß, entspricht er doch einer langjährigen Forderung des Mobilitätsclubs. Ein flächendeckender Umstieg auf E-Mobilität kann nur dann gelingen, wenn sowohl Rahmenbedingungen wie die entsprechende Infrastruktur, als auch Transparenz bei den Ladetarifen geschaffen werden. Bernhard Wiesinger, Leiter der ÖAMTC-Interessenvertretung: "Es braucht eine Gesetzesgrundlage, die für Preistransparenz beim Betanken von E-Fahrzeugen sorgt und eine konsumentenfreundliche Abrechnungsweise an den Ladestationen ermöglicht." Lenker von E-Autos werden derzeit mit verschiedenen Abrechnungssystemen, Stromtarifen und Zugangssystemen konfrontiert. Meist gilt: Je länger das Ladekabel steckt, desto teurer wird es – unabhängig von der geladenen Strommenge. "Das ist für Konsumenten alles andere als fair", so Wiesinger.
Für die Nutzung von öffentlichen Ladesäulen in Österreich existieren derzeit unterschiedlichste Tarifmodelle. "Die meisten Anbieter rechnen nach Zeit ab, was unabhängig von der geladenen Strommenge intransparent und damit unattraktiv ist. Preistransparenz sieht anders aus", kritisiert Wiesinger und fordert kWh-abhängige Tarife sowie eine eindeutige Trennung zwischen Lade- und etwaigen Parkkosten. In Zukunft müssen Konsumenten in der Lage sein, mittels eines offiziellen Vergleichsportals – ähnlich wie jenes für Haushaltsstrom – vor allem Ladetarif-Verträge einfach vergleichen zu können, schließt sich der Club der Forderung von Wolfgang Urbantschitsch an.
Mobilitätsclub fordert zudem Erleichterung der Installation von privaten E-Ladestationen
Derzeit ist der Einbau von Wallboxen in Mehrparteienhäusern mit erheblichen bürokratischen Hürden verbunden oder kann durch einzelne Wohnungseigentümer verhindert werden. Das derzeitige Einstimmigkeitsprinzip erschwert es Bewohnern großer Wohnkomplexe in der Garage bzw. am Kfz-Abstellplatz eine Lademöglichkeit zu errichten. Aus Sicht des Mobilitätsclubs sollte daher – soweit dies technisch vertretbar ist – die Freigabe zur Errichtung von Lade-Einrichtungen auch durch die Hausverwaltung erfolgen dürfen. "Eine Einholung der Zustimmung der Eigentümer sollte nur in Ausnahmefällen erfolgen. Sogar bei Mehrstimmigkeit müsste noch die Hälfte der Bewohner zustimmen", gibt der Leiter der ÖAMTC-Interessenvertretung, Bernhard Wiesinger, zu bedenken und ergänzt: "Es sollte außerdem nicht vergessen werden, dass auch Mieter in privat vermieteten Wohnungen sowie Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen Interesse am Umstieg auf E-Mobilität haben – auch für diese Gruppe sollte eine entsprechende Möglichkeit geschaffen werden."
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