ÖAMTC: Krampusumzüge – erhöhte Aufmerksamkeit auf den Straßen ist geboten
Für Schäden an Autos kann der "Kramperl" oder der Veranstalter zur Verantwortung gezogen werden
Nach zwei Jahren Pause werden dieses Jahr rund um den 5. Dezember wieder Krampusse ihr Unwesen auf Österreichs Straßen treiben. Krampusumzüge und Perchtenläufe sind jahrhundertealtes Adventbrauchtum, können jedoch für Teilnehmer:innen und Autofahrende gefährlich sein. Meist starten die Spektakel abends, weil die Finsternis die Angst einflößende Wirkung der Fratzen verstärkt. "Mit der Krampuskluft ist man einerseits dunkel gekleidet und andererseits hat man durch die Maske ein eingeschränktes Sichtfeld. Oft ist auch Alkohol mit im Spiel. Autofahrer:innen sollten deshalb besonders vorsichtig und aufmerksam fahren, um Unfälle zu vermeiden", sagt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.
Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss eine Krampus-Gruppe bei Dämmerung und Dunkelheit im Sinne der Sicherheit entsprechend beleuchtet werden. "Das kann durch ein mitfahrendes Fahrzeug geschehen oder mit Lampen auf allen Seiten der Gruppe, die weiß nach vorne und rot nach hinten leuchten", erklärt die ÖAMTC-Juristin. Wer mit seinem Auto auf eine Gruppe "Kramperl" trifft, sollte unter Einhaltung eines ausreichenden seitlichen Sicherheitsabstands im Schritttempo vorbeifahren.
Bei Schäden haftet Veranstalter
Mit den schweren Ketten der Krampusse kann man nicht nur rasseln, sondern auch viel Schaden anrichten. Stößt ein "Kramperl" im Übermut oder aus Unachtsamkeit mit einer Kette oder Rute an einem Auto an, kann schnell eine Delle oder ein Kratzer im Lack entstehen. "Grundsätzlich ist der Krampus für die von ihm verursachten Schäden verantwortlich. Wenn er aufgrund seiner Verkleidung im Nachhinein nicht identifiziert werden kann, haftet der Veranstalter", klärt die ÖAMTC-Juristin auf. Zusätzlich hat der Veranstalter für Sicherheit zu sorgen, indem er eine ausreichende Anzahl von Ordnern:innen bereitstellt. Bei einem Umzug mit etwa 60 Krampussen reichen nach Judikatur der österreichischen Gerichte drei Ordner:innen für die Erfüllung der Sicherungspflicht.
Besucht man einen Perchtenlauf oder Krampusumzug, handelt man dabei grundsätzlich auf eigene Gefahr. "Wird man beispielsweise als Zuschauender bei Krampusumzügen geschlagen oder verletzt, hat man nicht in jedem Fall Anspruch auf Schadenersatz", sagt Pronebner. Denn nach Ansicht der Gerichte ist es Teil des Brauchtums, dass Zuschauer:innen von den Krampussen auf einen freien Platz gezerrt und "gebeutelt" werden. Für viele ist eben das Anreiz dazu, solch eine Veranstaltung zu besuchen. "Eine Rechtfertigung für ausufernde Grobheiten, Verletzungen oder Sachbeschädigungen liefert die Brauchtumspflege aber keineswegs", so die ÖAMTC-Juristin abschließend.