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ÖAMTC: Krank Autofahren ist ein No-Go, hohe Strafen möglich

Krankheitssymptome und Medikamente können Verkehrssicherheit beeinträchtigen  

Wer sich krank fühlt, sollte kein Fahrzeug lenken. Denn die Folgen können drastisch sein. "Sowohl Krankheitssymptome als auch die Einnahme von Medikamenten können die Verkehrssicherheit beeinträchtigen", warnt ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger. So können Niesattacken, Nase putzen, tränende Augen, Husten oder Kreislaufprobleme Fahrfehler verursachen. Dadurch ist die Aufmerksamkeit verringert, die Reaktionssicherheit leidet, die Unfallgefahr steigt. "Bei heftigem Niesen schließt man automatisch die Augen und fährt für kurze Zeit 'blind'. Hat man bei 50 km/h zwei Sekunden die Augen zu, ist man etwa 28 Meter im Blindflug unterwegs", so die Expertin des Mobilitätsclubs.

Zudem kann die Einnahme von Medikamenten – egal ob verschreibungspflichtig oder rezeptfrei – Auswirkungen auf Reaktionsvermögen, Konzentrationsfähigkeit, Wahrnehmung und Motorik haben. "Die Fahrtüchtigkeit kann durch typische Nebenwirkungen wie Müdigkeit, Schwindel, Sehbeeinträchtigungen und Unruhe eingeschränkt sein", sagt Seidenberger. Einige Präparate enthalten Koffein, dessen anregende Wirkung schnell nachlassen und zu einem Leistungsabfall führen kann. Andere wiederum enthalten Codein, das eher beruhigend wirkt und zu einer schnellen Ermüdung führt. Auch können manche Arzneien zu einem positiven Drogentestergebnis führen. "Grundsätzlich sollte man einen Arzt oder Apotheker nach der Verträglichkeit und möglichen Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten fragen und keinesfalls mit Alkohol kombinieren. Wer krank ist, sollte besser nicht am Straßenverkehr teilnehmen, da man die Leistungsfähigkeit vermutlich nicht richtig einschätzt", rät die ÖAMTC-Expertin. Auch nach manchen Untersuchungen, beispielsweise wenn die Augen "eingetropft" wurden, darf man kein Fahrzeug lenken.

Beeinträchtigte Fahrer zahlen bis zu 726 Euro Strafe, bei Unfall kann Versicherung "aussteigen"

"Wer in einem durch Krankheit oder Medikamente stark beeinträchtigten Zustand ein Fahrzeug lenkt, begeht eine Verwaltungsübertretung und muss mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 726 Euro rechnen", erklärt die ÖAMTC-Psychologin. Außerdem kann die Exekutive bei Fahruntauglichkeit die Weiterfahrt untersagen und zum Beispiel die Fahrzeugschlüssel abnehmen. Verursacht man unter dem Einfluss von Medikamenten einen Unfall, muss die Haftpflichtversicherung zwar die Schäden des Unfallgegners bezahlen, man kommt jedoch in den Malus. "Außerdem kann die Kaskoversicherung die Leistung im Fall von grober Fahrlässigkeit verweigern", so Seidenberger. Fühlt man sich unwohl oder krank, sollte man nicht selbst ein Fahrzeug lenken – stattdessen lieber fahren lassen, einen Arzt aufsuchen und sich auskurieren.

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ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
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