ÖAMTC: Mietwagen & Kreditkarte – wo Stolperfallen lauern
Fahrzeug kann verweigert werden, wenn PIN unbekannt und Kreditrahmen zu niedrig
Dass für die Buchung eines Mietautos eine Kreditkarte erforderlich ist, ist keine Neuigkeit. Dass jedoch auch der entsprechende PIN-Code nötig sein kann, um das Fahrzeug vor Ort übernehmen zu können, ist weithin unbekannt. Ein entsprechender Hinweis in den Mietbedingungen kann leicht übersehen werden. Erst kürzlich meldete sich ein Mitglied beim Mobilitätsclub: Bei der Übernahme des Mietfahrzeugs war zur Hinterlegung der Kaution die Kreditkarte erforderlich. Zusätzlich wurde zur Bestätigung der Zahlung die entsprechende PIN gefordert. Diese war dem Mitglied allerdings nicht bekannt. Die Folge: Das Fahrzeug wurde nicht ausgehändigt und das Mitglied war gezwungen, auf einen anderen, teureren Vermieter auszuweichen – bei dem keine PIN nötig war. "Mittlerweile ist die Eingabe des PINs die gängige Art der Zahlungsbestätigung – die Unterschrift wird aus Sicherheitsgründen immer seltener", weiß ÖAMTC-Touristikerin Dagmar Riedl. Sie rät: "Wer den PIN-Code für seine Kreditkarte nicht kennt, sollte diesen unbedingt rechtzeitig bei der Bank anfordern." Damit Ärger bzw. Zusatzkosten erspart bleiben, warnt die Expertin vor weiteren Stolperfallen.
- Ausreichend hoher Kreditrahmen: Bei der Fahrzeug-Übernahme wird für die Hinterlegung der Kaution der entsprechende Betrag auf der Kreditkarte blockiert – dieser kann das Dreifache der Miete betragen. "Die Kreditkarte muss zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechend gedeckt sein – sonst kann die Aushändigung des Fahrzeugs verweigert werden", sagt Riedl. "In der Regel lässt sich der Deckungsrahmen der Kreditkarte für die Dauer des Urlaubs bei der Bank erhöhen."
- Hauptmieter = Kreditkarteninhaber: Bei der Buchung sollte man darauf achten, dass der Name des Hauptmieters mit dem Namen auf der Kreditkarte übereinstimmt. "Anderenfalls wird die Kreditkarte für die Hinterlegung der Kaution nicht akzeptiert", warnt die ÖAMTC-Expertin.
In den Vertragsbedingungen legen viele Vermieter zudem fest, dass nachträglich Verkehrsstrafen oder nicht bezahlte Parkgebühren von der Kreditkarte abgebucht werden können. Hinzu kommt oft noch eine Bearbeitungsgebühr. "Um keine Einspruchsfristen für ungerechtfertigte Abbuchungen zu verpassen, sollte man nach dem Urlaub die Kreditkartenabrechnung genau prüfen", rät Riedl.
Mobilitätsclub bietet attraktive Mietwagen-Angebote und Hilfe im Notfall
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