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ÖAMTC: Parken im europäischen Ausland

Unterschiedliche Regelungen in beliebten Urlaubsländern Italien, Kroatien und Co

Die Parkvorschriften sind selbst im Inland nicht immer ganz einfach, denn Städte bewirtschaften Stellflächen für den Individualverkehr unterschiedlich. Um den Überblick nicht zu verlieren, zeigt der ÖAMTC Routenplaner, wo sich in Österreich Kurzparkzonen, Parkplätze usw. befinden. Aber auch im europäischen Ausland sind die Parkregelungen nicht einheitlich und können schnell zu Verwirrung und Strafen führen. "Fürs Falschparken im Ausland fallen durchaus hohe Strafen an: In Spanien kann man mit bis zu 200 Euro gestraft werden, in Ungarn mit bis zu rund 260 Euro", erklärt die ÖAMTC-Reiseexpertin Yvette Polasek. "Nicht nur Parken an unerlaubter Stelle, sondern auch ohne Ticket kann teuer werden. Daher: Unbedingt vor Ort informieren und bezahlte Parktickets auch nach der Reise noch als Beweis für die Zahlung aufbewahren."

In manchen Ländern werden bei rascher Bezahlung erhebliche Rabatte gewährt: So wird z. B. in Spanien bei Bezahlung der Strafe innerhalb von 20 Tagen nur der halbe Betrag fällig. In Italien ist ein Nachlass von 30 Prozent bei Begleichung binnen fünf Tagen möglich – wird die Strafe hingegen nicht binnen 60 Tagen bezahlt, verdoppelt sich der zu zahlende Betrag. Offene Strafen aus dem EU-Ausland können in Österreich zwangsweise eingetrieben werden.

Achtung Verwechslungsgefahr: keine einheitliche (Farb-)Regelung in Europa
 

Wo man für wie lange halten oder parken darf, wird oft mit farbigen Linien markiert. "In vielen Ländern sind gebührenpflichtige Zonen mit blauen Linien gekennzeichnet. Aber auch hier gibt es Verwechslungsgefahr, denn in der Schweiz sind diese Linien weiß und in der tschechischen Hauptstadt Prag violett (24 Stunden für Anrainer:innen) oder orange (zwei Stunden für alle)", weiß Polasek. Gelbe Markierungen bedeuten meist Halte- und/oder Parkverbot. Doch auch hier zahlt sich ein genauer Blick aus: In Großbritannien z. B. bedeutet eine doppelte gelbe Linie generelles Park- und Halteverbot, eine einfache gelbe Linie Park- und Halteverbot zu bestimmten Zeiten.

Die Zusammenfassung der ÖAMTC-Expertin zu Parkregelungen in Europa:

  • * Italien: Im beliebten Urlaubsland Italien sollte man auf rosa Linien achten, diese markieren Parkplätze für Schwangere und Eltern mit Kindern bis zwei Jahre. Weiße Randlinien zeigen ein Parkverbot und blau bedeutet "gebührenpflichtig". Zudem gilt: Das Abstellen von Fahrzeugen ist (außer in Einbahnen) nur am rechten Fahrbahnrand zulässig. Vor Mülltonnen ist das Parken verboten.
     
  • Kroatien: Der Parkausweis für Menschen mit Behinderungen berechtigt in Kroatien nur zum Parken auf Parkplätzen für Menschen mit Behinderungen. Anders als in Österreich befreit er nicht von den Gebühren und zeitlichen Beschränkungen in kroatischen Kurzparkzonen.
     
  • Griechenland: Die gängigen Markierungen gelb für Parkverbot, blau für gebührenpflichtiges und weiß für kostenloses Parken gelten auch für das beliebte Urlaubsziel Griechenland. Zudem gilt ein Parkverbot auf Vorfahrtsstraßen. "Auch bei Halteverbotstafeln in Griechenland sollte man genau hinschauen: Halteverbotsschilder mit einer senkrechten Linie gelten an ungeraden Monaten, mit zwei Linien an geraden Monaten", so die Expertin des Mobilitätsclubs.
     
  • Spanien: Eine durchgängig gelbe Linie markiert auch in Spanien ein Halte- und Parkverbot. Ist die Linie unterbrochen, handelt es sich nur um ein Parkverbot. Zudem werden Parkplätze, die für Anwohner:innen reserviert sind mit grüner oder orangener Farbe gekennzeichnet.
     
  • Norwegen: In Norwegen signalisiert eine weiße durchgehende Linie ein Parkverbot, während dies sonst in viele Ländern kostenloses Parken bedeutet.
     
  • Schweden: In Schweden kann man sich nicht an Farben orientieren. Kennzeichnungen mit "Avgift " verweisen auf gebührenpflichtige Parkplätze, "P-skiva" bedeutet, dass eine Parkscheibe benötigt wird. Eine spezielle Parkbewilligung braucht man bei Schildern mit "Förhyrda platser" oder "Boende". In manchen schwedischen Städten gilt auch "Datumparkering" – d. h., dass in bestimmten Zonen an Tagen mit geradem Datum nur auf der Straßenseite mit geraden Hausnummern geparkt werden darf und umgekehrt.
     

Genaue Informationen, welche Parkvorschriften in den verschiedenen Ländern gelten, findet man auch in der ÖAMTC Länderinfo unter www.oeamtc.at/laenderinfo. Den kostenlosen ÖAMTC-Routenplaner findet man unter www.oeamtc.at/routenplaner und im jeweiligen App-Store.

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
kommunikation@oeamtc.at
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