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ÖAMTC: Parkschäden unbedingt melden – sonst drohen hohe Strafen

Rechtsberatung klärt auf: Mehrfache Anzeige wegen Fahrerflucht möglich

Von defekten Parksensoren, auf die man sich fälschlicherweise verlässt, bis nur kurz abgelenkt: Ein Parkschaden passiert oft schneller, als man denkt. "Wenn man beim Ein- oder Ausparken einen Schaden verursacht und der:die Geschädigte bzw. Lenker:in des Fahrzeugs nicht vor Ort ist, muss der Parkschaden ohne unnötigen Aufschub bei der nächsten Polizeiinspektion gemeldet werden. Eine Nachricht hinter den Scheibenwischer des beschädigten Fahrzeugs zu klemmen, ist nicht ausreichend – kann aber zusätzlich zur polizeilichen Meldung gemacht werden", erklärt Nikolaus Authried, Leiter der ÖAMTC-Rechtsberatung in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland.

Wer es unterlässt, eine Unfallmeldung bei der nächsten Polizeidienststelle zu machen, kann auf einen Schlag mit bis zu drei Verwaltungsstrafen belegt werden. Das gilt auch, wenn die Unfallmeldung bei der Polizei verspätet erfolgt. "Man kann nämlich wegen des unterlassenen Anhaltens, wegen der unterlassenen Mitwirkung an der Sachverhaltsaufklärung und wegen der unterlassenen oder verspäteten Meldung bei der Polizei angezeigt bzw. bestraft werden", führt der ÖAMTC-Jurist aus. Insgesamt kommen so oft einige Hundert Euro allein durch Verwaltungsstrafen zusammen. "Besonders ärgerlich wird die Sache, wenn man beim Parkvorgang gar nicht bemerkt hat, dass man ein fremdes Fahrzeug touchiert hat. Dass man die Delikte folglich 'unbewusst' begangen hat, muss man der Behörde oder dem Verwaltungsgericht nämlich erst einmal glaubhaft machen", so Nikolaus Authried. Verliert man dieses Verfahren, kommen noch Verfahrenskosten hinzu, die man selbst zu tragen hat – ganz abgesehen davon, dass die eigene Haftpflichtversicherung zwar die Reparatur des beschädigten Fahrzeugs bezahlt, sich dann aber unter Umständen bei dem:der Schädiger:in regressieren könnte.

Wer selbst Opfer eines Parkschadens wird, sollte sich zunächst nach Zeug:innen umsehen und Passant:innen befragen. Anschließend ist Anzeige bei der Polizei zu erstatten, um die nötige Bestätigung für die Versicherung zu erhalten. Kann der:die Schädiger:in nicht ausfindig gemacht werden, muss man die Reparaturkosten in diesem Fall selbst tragen – außer das Fahrzeug ist kaskoversichert.

Achtung – Störungen bei Parkassistenzsystemen durch Schnee und Eis möglich

Elektronische Parkassistenten sind praktisch und hilfreich – dennoch sollte man sich nie zu 100 Prozent auf sie verlassen: Etwa durch Schnee oder Eis kann es zu temporären Störungen kommen. Sind die in der Stoßstange integrierten Parksensoren von Schnee bedeckt, werden keine Warnsignale abgegeben. Oder aber die Parksensoren deuten an sich harmlose Schneemengen als Hindernis und schlagen unbegründet Alarm. "Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man in solchen Situationen besser aussteigen und sich selbst ein Bild machen oder eine:n Mitfahrer:in um Hilfe bitten", so Authried abschließend.

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
kommunikation@oeamtc.at
https://www.oeamtc.at

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AUTHRIED Nikolaus ÖAMTC/Postl AUTHRIED Nikolaus © ÖAMTC/Postl
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ÖAMTC-Untersuchung: Automatische Einparkassistenten ÖAMTC/Griesmann ÖAMTC-Untersuchung: Automatische Einparkassistenten © ÖAMTC/Griesmann
ÖAMTC-Untersuchung: Automatische Einparkassistenten ÖAMTC/Griesmann ÖAMTC-Untersuchung: Automatische Einparkassistenten © ÖAMTC/Griesmann
ÖAMTC-Untersuchung: Automatische Einparkassistenten ÖAMTC/Griesmann ÖAMTC-Untersuchung: Automatische Einparkassistenten © ÖAMTC/Griesmann
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