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ÖAMTC: Pass, Personalausweis und Co – welche Dokumente braucht man für die Auslandsreise?

Pass ist wichtigstes Reisedokument – in vielen europäischen Ländern wird auch der Personalausweis akzeptiert

Die Hauptreisezeit hat begonnen – ÖAMTC-Reiseexpertin Yvette Polasek nimmt dies zum Anlass, um mit einigen Mythen rund um Pass, Personalausweis und Co aufzuräumen und die wichtigsten Informationen rund um Reisedokumente zusammenzufassen: "Bei jedem Grenzübertritt – auch bei Reisen innerhalb der EU und im Schengenraum – wird ein Reisedokument benötigt. Dies gilt auch für kurze Abstecher in unsere Nachbarländer. Und nein, der Führerschein zählt nicht als Reisedokument. Im Ausland sollte also nie ein gültiger Reisepass oder Personalausweis fehlen – nur diese Dokumente belegen die Staatsangehörigkeit und Identität." Ein Grenzübertritt ohne Reisedokument stellt eine Verwaltungsübertretung dar und ist sogar strafbar.

Gültigkeit von Reisepass kontrollieren, auch Hunde benötigen "Pass"

"Entgegen vieler Meinungen darf man mit einem abgelaufenen Pass nicht überall hinreisen. Ausnahmen bestätigen allerdings die Regel: Österreich hat mit einigen europäischen Ländern, wie z. B. Deutschland oder Kroatien, ein Abkommen, das grundsätzlich ermöglicht, auch mit einem bis zu fünf Jahre abgelaufenen Pass einzureisen", weiß Polasek. Die ÖAMTC-Expertin warnt jedoch: "Sowohl Airlines als auch Kreuzfahrtschiffe verlangen in ihren Beförderungsbestimmungen einen gültigen Reisepass. Es kann also vorkommen, dass die Beförderung mit einem abgelaufenen Reisepass verweigert wird. Auch beim Einchecken in Hotels kann es mit einem abgelaufenen Pass zu Problemen kommen." Selbst bei Reisen in Nachbarländer wie z. B. Tschechien oder die Slowakei kann die Einreise mit einem abgelaufenen Reisepass verweigert bzw. können Urlauber:innen bei Antreffen im Land mit einem abgelaufenen Reisepass sogar gestraft werden. Vor dem Urlaub sollte daher rechtzeitig die Gültigkeit aller Reisedokumente überprüft werden, um gegebenenfalls diese zu erneuern. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es bei der Terminvergabe der zuständigen Behörden gerade vor und während der Reisesaison zu längeren Wartezeiten kommen kann.

Wenn das Haustier in den Urlaub mitkommt, ist auch für dieses ein eigener "Pass", der sogenannte EU-Heimtierausweis, notwendig. Dieser ist bei Tierärzt:innen erhältlich. Weitere Informationen zu Reisen mit Hunden finden Sie unter www.oeamtc.at/reisen-mit-hund.

Reisen mit Kindern – eigener Pass und Einverständniserklärung der Eltern

Kinder brauchen bei Reisen ins Ausland einen gültigen, eigenen Pass. Auch Babys brauchen bereits ab dem Tag ihrer Geburt einen eigenen Reisepass, um für internationale Reisen anerkannt zu werden.

Wenn Minderjährige ohne gesetzlichen Vormund oder mit nur einem Elternteil verreisen, sollte zusätzlich eine Vollmacht, also eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, mitgenommen werden – am besten in der jeweiligen Landessprache. "Wenn beispielsweise Großeltern mit ihren Enkelkindern verreisen, die Eltern geschieden sind und nur ein Elternteil mit dem Kind verreist oder Jugendliche ohne ihre Eltern in den Urlaub fahren, sollte aus Sicherheitsgründen eine solche Vollmacht mitgenommen werden, um Probleme bei der Ein- und Ausreise zu vermeiden", sagt die ÖAMTC-Expertin. Auch Reedereien, Airlines und Hotels können eine solche Einverständniserklärung kontrollieren.

Vollmachten in verschiedenen Sprachen können kostenlos aus der ÖAMTC Länder-Info unter www.oeamtc.at/laenderinfo/ oder unter www.oeamtc.at/allein-reisende-Kinder heruntergeladen werden. "Manche Länder verlangen zudem, dass diese Vollmacht notariell beglaubigt ist – ein Blick in die ÖAMTC Länder-Info lohnt sich hierfür. Zusätzlich findet man dort alle Infos rund um Mitführpflichten, Verkehrsregeln im Ausland oder allgemeine Infos zu den jeweiligen Urlaubszielen", so Polasek abschließend.

Detaillierte Informationen über den Reisepass und andere Dokumente für den Urlaub finden Sie unter www.oeamtc.at/pass-irrtuemer.

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
kommunikation@oeamtc.at
https://www.oeamtc.at

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