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ÖAMTC: Probleme mit dem Fluggepäck? Das sollten Reisende wissen

 Rechte und Pflichten bei Gepäckverlust, -beschädigung oder -verspätung

Leider kommt es immer wieder vor: Jedes Jahr gehen den Airlines weltweit Millionen Gepäckstücke verloren – eine äußerst unangenehme Vorstellung für jede:n Urlauber:in. Nikolaus Authried, Leiter der ÖAMTC-Rechtsberatung, weiß, worauf zu achten ist, damit Reisende nicht auf dem Schaden sitzenbleiben. "Der erste Schritt im Falle eines fehlenden Koffers ist immer die Verlustmeldung bei der jeweiligen Fluggesellschaft. Zunächst muss man noch am Flughafen selbst das PIR–Formular (Property Irregularity Report) ausfüllen. Erhältlich ist dieses meist am Schalter des Gepäckdienstes, eine Kopie sollte unbedingt aufbewahrt werden", erklärt Authried. "Ganz wichtig: Das PIR-Formular ersetzt nicht die Meldung bei der Airline und dem Reiseveranstalter – darum muss man sich als Betroffene:r zusätzlich kümmern."

Sofort handeln bei Gepäckverlust, Schaden schriftlich melden und Fristen beachten

Ein verlorengegangenes, beschädigtes oder verspätetes Gepäckstück, das aufgegeben wurde, muss der Fluggesellschaft unbedingt schriftlich gemeldet werden. Zeitnahes Handeln ist dabei entscheidend, denn es gelten strenge Fristen:

* Beschädigtes Gepäck: Reisende müssen Schäden sofort nach Entdeckung melden – spätestens jedoch binnen sieben Tagen nach Erhalt des Gepäckstücks.

* Verspätetes Gepäck: Dieses muss in jenem Fall innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt gemeldet werden.

"Wer diese Fristen versäumt, verliert seine Ansprüche", warnt der ÖAMTC-Jurist. "Aktuell haften Fluggesellschaften für verlorenes oder beschädigtes Gepäck mit rund 1.600 Euro. Wer Luxusartikel oder teure Kleidungsstücke mitführt, sollte eine Reisegepäckversicherung abschließen oder den Wert spätestens bei der Abfertigung deklarieren – möglicherweise gegen Aufpreis", empfiehlt der Rechtsberater des Clubs.

Wenn das Gepäck verspätet ankommt, geben die Fluglinien entweder ein sogenanntes "Overnight-Kit" aus oder bieten teilweise Ersatz für die Anschaffung der notwendigsten Dinge wie Toilettenartikel und Kleidung. Tipp: Rechnungen aufbewahren!

Welche Regelungen gelten bei Schäden am Handgepäck?

Bei Schäden am Handgepäck haftet die Fluggesellschaft nur, wenn sie oder ihr Personal ein Verschulden trifft. Das bedeutet, dass die Airline nachweisen muss, dass sie keine Schuld an dem Schaden trägt – ansonsten haften die Reisenden für die Beschädigung.

Gut zu wissen: Für das Handgepäck gelten im Normalfall sowohl Gewichts- als auch Größenbeschränkungen. Ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB), welche man auf der Website der jeweiligen Airline findet, verschafft im Falle von Unsicherheiten Klarheit.

Sicher unterwegs mit dem ÖAMTC Gepäck- und Stornoschutz

Mit dem ÖAMTC Gepäck- und Stornoschutz sind Reisende nicht nur bei Gepäckverlust abgesichert, sondern auch, wenn die Reise z. B. unerwartet storniert werden muss. Der Schutz gilt für Einzelreisende oder wahlweise für die ganze Familie und für alle Reisen im Jahr mit mind. einer Nächtigung. Nähere Infos unter: ÖAMTC Gepäck- und Stornoschutz | ÖAMTC (oeamtc.at).

Bei Problemen oder Fragen rund ums Reisegepäck stehen die Club-Jurist:innen beratend zur Seite – exklusiv und kostenlos für ÖAMTC-Mitglieder. Infos und Kontakt zur ÖAMTC-Rechtsberatung unter www.oeamtc.at/rechtsberatung, weiterführende Informationen zum Thema gibt es auch jederzeit online unter www.oeamtc.at/reise.

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
kommunikation@oeamtc.at
https://www.oeamtc.at

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Bilder & Grafiken

AUTHRIED Nikolaus (3) ÖAMTC/Wirl AUTHRIED Nikolaus (3) © ÖAMTC/Wirl
AUTHRIED Nikolaus (1) ÖAMTC/Wirl AUTHRIED Nikolaus (1) © ÖAMTC/Wirl
Handgepäck - vor dem Packen informieren OEAMTC Handgepäck - vor dem Packen informieren © OEAMTC
Flugverspätung ÖAMTC/Wilhelm Bauer Flugverspätung © ÖAMTC/Wilhelm Bauer
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