ÖAMTC: "Raserpaket" tritt mit 1. September in Kraft
Führerscheinentzugsdauer und Strafen für gefährliches Rasen erhöht
Am 1. September 2021 tritt die Gesetzesnovelle zum "Raserpaket" in Kraft. Die Änderungen in der Straßenverkehrsordnung und im Führerscheingesetz beziehen sich vor allem auf die massive Überschreitung der gesetzlichen Tempolimits im Ortsgebiet und auf Freilandstraßen und den damit verbundenen Strafen und Führerscheinmaßnahmen. "Und es geht auch darum, wirksam gegen illegale Straßenrennen vorgehen zu können. Diese wurden in vielen Gemeinden zur immer größeren Belastung und Gefahrenquelle", weiß ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer über die Hintergründe.
Bekanntmachung der Verschärfung ist gut – Kontrollen entscheidend
"Für eine abschreckende Wirkung der Strafen bei extremer Raserei ist es wichtig, dass diese Maßnahmen ausreichend kommuniziert werden, das war mit ein Grund für diese Novelle. Generell begrüßen wir, dass nun mehr gegen rücksichtslose Rowdys unternommen werden kann. Entscheidend sind aber die Dichte und Qualität der Überwachung durch die Exekutive, denn nur die Strafdrohungen allein schrecken echte Raser nicht ab", meint Hoffer. Um bei so schwerwiegenden Strafmaßnahmen Rechtssicherheit zu gewährleisten, plädiert der Mobilitätsclub dafür, dass bei Lasermessungen eine entsprechende Fotodokumentation der Geschwindigkeit und des Kennzeichens stattfindet, um Ablesefehler zu vermeiden.
Führerscheinentzugsdauer und Strafhöchstmaß verdoppelt
Wer künftig die vorgeschriebenen Geschwindigkeitslimits im Ortsgebiet oder Freiland massiv überschreitet, muss ab September mit einem deutlich längeren Führerscheinentzug rechnen. Der Chefjurist nennt Beispiele: "Drohte bisher bei erstmaliger Übertretung um 41 bis 60 km/h im Ortsgebiet ein Führerscheinentzug von zwei Wochen, so ist es jetzt ein Monat. Wiederholt sich das Vergehen, drohen drei Monate. Mit jeder weiteren Überschreitung sind es, je nach Schwere, drei bis sechs Monate." Ist eine Übertretung begangen, läuft der Vermerk im Führerscheinregister erst nach vier Jahren ab. Danach gilt eine gleichartige Übertretung wieder als "erstmalig". Zusätzlich wurden die Strafen bei schweren Übertretungen teilweise mehr als verdoppelt, etwa das Höchstmaß von 2.180 auf 5.000 Euro. Die im Zuge des "Raserpakets" ebenfalls diskutierte Beschlagnahmung von Fahrzeugen dürfte in den nächsten Monaten konkretisiert werden.
Weitere Infos zu rechtlichen Themen findet man unter www.oeamtc.at/recht.