Jetzt Drucken

ÖAMTC: Rechtliche Tipps für Autofahrten im Winter

Was Lenker:innen lassen sollten, um Strafen bis 10.000 Euro zu vermeiden

Auch nach dem Eintreten der Winterausrüstungspflicht gibt es für Autofahrer:innen ein paar rechtliche Punkte, die bei Fahrten in der kalten Jahreszeit zu beachten sind. Einige davon sind oft weniger bekannt. Die ÖAMTC-Jurist:innen haben die wichtigsten Fakten zusammengefasst:

  • Motor warmlaufen lassen: Wer den Motor laufen lässt, um sich nach dem Schnee abkehren oder Eiskratzen direkt in ein warmes Auto setzen zu können, verursacht nicht nur unnötigen Lärm und Abgase, sondern riskiert mitunter auch bis zu 10.000 Euro Strafe.
  • Nur ein Guckloch frei kratzen: Ist die Frontscheibe mit Schnee oder Eis bedeckt, reicht es nicht, nur ein Guckloch freizumachen. Wer so losfährt, muss mit eingeschränkter Sicht und im Extremfall mit bis zu 10.000 Euro Strafe rechnen – das gilt auch für die vorderen Seitenscheiben und -spiegel.
  • Schnee nicht vollständig abkehren: Vor Fahrtantritt müssen Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer und die Kennzeichen vom Schnee befreit werden. Aber auch das Autodach, wenn sich Schnee in größeren Mengen während der Fahrt lösen und für andere zur Gefahr werden kann – daraus können sich Haftungsfragen und sogar strafrechtliche Konsequenzen ergeben.
  • Dicke Winterjacken nicht ausziehen: Auch wenn es nicht verboten ist, sollte man sich nicht mit dicken Winterjacken ins noch kalte Auto setzen – für das richtige Zusammenspiel von Gurtstraffer und Airbag ist im Ernstfall ein eng am Körper anliegender Gurt essenziell.
  • Auf Schneeräumung verlassen: Auch wenn Räumfahrzeuge rund um die Uhr im Einsatz sind, darf man nicht davon ausgehen, dass alle Straßen immer und zu jeder Zeit geräumt und gestreut sind. Einen Rechtsanspruch auf geräumte Straßen gibt es nicht – Fahrweise und Geschwindigkeit müssen immer den Witterungsbedingungen angepasst werden. Eine Haftung des Straßenerhalters für einen Schaden, der durch eine nicht oder schlecht geräumte Straße (mit-)verursacht worden ist, besteht abseits von mautpflichtigen Straßen nur sehr selten.
  • Räumfahrzeuge überholen: Verboten ist das Überholen zwar nicht, dennoch sollte man darauf verzichten. Der Grund: Vor Räum- und Streufahrzeugen ist die Fahrbahn naturgemäß rutschiger. Einem entgegenkommenden Räumfahrzeug sollte man ausreichend Platz lassen, da dessen Pflug deutlich breiter ist als das Fahrzeug selbst – das wird oft unterschätzt.
  • Eingeschneite Verkehrsschilder missachten: Sind Verkehrsschilder vom Schnee bedenkt, aber aufgrund ihrer Form eindeutig zu erkennen – beispielsweise achteckige Stoppschilder oder dreieckige "Vorrang geben" – sind sie trotzdem zu beachten.
  • Ungesichertes Gepäck im Winter: Crash-Tests des ÖAMTC haben bereits mehrfach gezeigt, wie gefährlich eine Fahrt in den Winterurlaub werden kann, wenn das Gepäck im und am Auto nicht richtig gesichert ist. Deshalb wichtig: Dachboxen, Skiträger und Spanngurte nutzen. Abgesehen vom Sicherheitsaspekt kann ungesicherte Ladung mit bis zu 10.000 Euro Strafe geahndet werden. Werden andere Verkehrsteilnehmer:innen gefährdet, ist weiters eine Vormerkung im Führerscheinregister vorgesehen.

Abschließender Hinweis der Clubjurist:innen: Kommt es durch falsche Bereifung, nicht angepasste Geschwindigkeit, vereiste Scheiben o. ä. zu einem Unfall, können Schadenersatzansprüche drohen – bei einem Personenschaden auch ein gerichtliches Strafverfahren.