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ÖAMTC: Sommer, Sonne, Schaden – was tun bei einem Mietwagen-Unfall?

Richtige Schritte danach und wie man sich im Ernstfall vor hohen Kosten schützt

Wie jedes Jahr zur Urlaubshochsaison erreichen die Rechtsberatung des ÖAMTC aktuell vermehrt Anfragen rund um Unfälle mit Mietautos: "Ein solches Ereignis, noch dazu auf Reisen, ist natürlich besonders ärgerlich. Umso wichtiger ist es, im Fall eines Unfalls mit dem Mietwagen die notwendigen Schritte zu kennen – darüber hinaus ist die gewählte Versicherungsvariante entscheidend. Denn bei mangelnder Absicherung können mitunter horrende Kosten entstehen", weiß Nikolaus Authried, Leiter der ÖAMTC-Rechtsberatung in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland.

Erste Schritte nach einem Unfall – das ist zu beachten  

Auch bei einem Unfall mit dem Mietwagen gilt es, kühlen Kopf zu bewahren: Warnweste anziehen, Unfallstelle absichern, bei schwereren Unfällen einen Notruf absetzen und den Verletzten Erste Hilfe leisten. "Sind alle Unfallbeteiligten mit dem Schrecken und Blechschäden davongekommen, ist es dennoch sinnvoll oder sogar notwendig, umgehend die Autovermietung und die Polizei zu informieren. Andernfalls könnte im Nachhinein der Versicherungsschutz erlöschen", warnt der Rechtsexperte des ÖAMTC. Je nach Land und Vermieter bzw. Versicherung kann auch bei bloßen Sachschäden ein Polizeibericht gefordert werden.

"Besonders wichtig ist auch, Unfallort und Schäden mit Fotos zu dokumentieren. Wenn leicht möglich, kann man das Fahrzeug auch bei der nächsten Schadenbegutachtungsstelle vorführen", so der Club-Jurist. "Bei Rückgabe des Mietwagens muss der Vermieter einen Schadensbericht ausstellen, unterschreiben und dem:der Mieter:in eine Kopie übergeben." Keinesfalls sollte man Dokumente unterschreiben, deren Inhalt man nicht versteht, geschweige denn falsche Angaben oder Schuldeingeständnisse.

Unfallopfer vs. Unfallverursacher:in – und welche Versicherung zahlt was?

Wer mit einem Mietwagen unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, hat wenig zu befürchten: Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners muss für den verursachten Schaden am Mietauto aufkommen. Abgewickelt wird dies von der Autovermietung – die auch darüber bestimmt, wohin das beschädigte Fahrzeug transportiert werden soll, falls es nicht mehr fahrtüchtig ist. Dazu der ÖAMTC-Rechtsberater: "Auf gar keinen Fall sollte man das beschädigte Mietauto in Eigenregie abschleppen oder reparieren lassen." Falls man selbst oder Mitfahrer:innen bei einem fremdverursachten Unfall verletzt wurden, besteht ebenfalls ein Anspruch gegen die Versicherung des Unfallgegners.

Anders verhält es sich, wenn man den Unfall selbst verursacht: Die Kfz-Haftpflicht der Mietwagenfirma übernimmt alle Sachschäden an beteiligten Fremdfahrzeugen, Insass:innen sowie umliegender Infrastruktur, wie z. B. Straßenschildern und Leitplanken. Aber Achtung: "Die Kosten für die Reparaturen am Mietwagen werden durch die Haftpflichtversicherung nicht gedeckt. Dafür kommt nur eine Teil- bzw. Vollkasko-Versicherung auf", erklärt Nikolaus Authried. "Daher empfehlen wir auch, bei der Mietwagenbuchung immer eine Vollkaskoversicherung mit abzuschließen – am besten ohne Selbstbehalt (0 Euro). Denn nichts ist teurer, als im Falle eines Unfalls für den kompletten Schaden aufkommen zu müssen", betont der ÖAMTC-Jurist.

Aber Achtung: Bei allen Versicherungsvarianten gibt es für die Versicherung Möglichkeiten, im Schadenfall "auszusteigen" – etwa bei einer Beeinträchtigung durch Alkohol. Wird von der Versicherung derartiges behauptet, sollte man das rechtlich prüfen lassen.

Bei Unklarheiten und Schwierigkeiten in puncto Mietwagen kann man sich jederzeit an die ÖAMTC-Rechtsberatung wenden – kostenlos und exklusiv für Mitglieder. Nähere Infos und Kontaktmöglichkeiten unter www.oeamtc.at/rechtsberatung. Eine Rechtsschutzversicherung erleichtert im Streitfall die Rechtsdurchsetzung.

Um bei der Buchung und Übernahme eines Mietwagens nichts Wichtiges zu vergessen, gibt es übrigens hilfreiche ÖAMTC-Checklisten zum Download: www.oeamtc.at/mietwagencheckliste

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
kommunikation@oeamtc.at
https://www.oeamtc.at

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