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ÖAMTC: Steinschläge auf der Windschutzscheibe schnell reparieren lassen
Steinschlagpflaster aufkleben und Windschutzscheiben-Service buchen
Streusplitt kann bei höheren Geschwindigkeiten beträchtliche Steinschläge auf der Windschutzscheibe verursachen. "Aus einem kleinen 'Pecker' kann dann durch eindringende Nässe und Temperaturschwankungen schnell ein Sprung quer über die Scheibe werden. Wer schnell handelt, kann einen teuren Scheibentausch oft noch verhindern", weiß ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl. Als Erste Hilfe eignen sich ÖAMTC-Steinschlagpflaster, die es für Mitglieder kostenlos an jedem Stützpunkt gibt. Was unscheinbar aussieht, verhindert vorerst, dass Nässe und Schmutz in den Steinschlag gelangen und sich ein Riss bildet. Gleichzeitig sollte man möglichst bald einen Termin für ein Windschutzscheiben-Service beim Mobilitätsclub vereinbaren. "Dabei wird der Steinschlag mit einem Spezialharz aufgefüllt. Festigkeit und Dichtheit der Scheibe bleiben erhalten und im Idealfall sieht man nachher so gut wie nichts mehr vom Schaden", erklärt der Experte.
In diesen Fällen sollte die Scheibe getauscht werden
Befindet sich der Steinschlag am Rande der Windschutzscheibe oder hat sich bereits ein Riss ausgebildet, kann die Festigkeit der Scheibe beeinträchtigt sein und eine Reparatur ist nur eingeschränkt möglich bzw. sinnvoll. "Liegt der Steinschlag im Sichtfeld und es bleibt nach einer Reparatur eine Sichtbehinderung, liegt außerdem ein schwerer Mangel nach §57a vor. Dann muss die Scheibe komplett getauscht werden", erklärt Kerbl und ergänzt: "Auch Sprünge in Scheinwerfern und Blinkern gelten als schwere Mängel beim 'Pickerl'. Blinker und Scheinwerfer dürfen allerdings nicht mit Harz repariert werden, sie müssen immer getauscht werden. Das Harz würde für eine veränderte Lichtverteilung sorgen und das wäre problematisch."
Mobilitätsclub hilft nach Scheibentausch bei Prüfplakette und Klebevignette
Musste die Scheibe getauscht werden, stellt der ÖAMTC seinen Mitgliedern anschließend gegen Vorlage des aktuellen Prüfberichts (bei Neufahrzeugen unter drei Jahren gegen Vorlage des Zulassungsscheins) eine neue Prüfplakette aus. Auch die Klebevignette ersetzt der Mobilitätsclub gegen Vorlage des unteren Vignettenabschnitts (Allonge), der abgelösten Originalvignette und einer Kopie der Werkstattrechnung.
Einen Überblick über alle Stützpunkte findet man unter www.oeamtc.at/standorte, mehr Informationen zu den Prüfdienst-Leistungen des Clubs unter www.oeamtc.at/pruefdienste.
Rückfragehinweis für Journalist:innen:
ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
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