ÖAMTC: Tagfahrlicht allein bei Nebel nicht ausreichend
Unbeleuchtetes Fahrzeugheck erhöht Unfallrisiko bei schlechter Sicht
In den vergangenen Tagen war der Nebel – wie so oft in der kalten Jahreszeit – ein häufiger Begleiter auf Österreichs Straßen. Für Autofahrende bedeutet das: Aufpassen, Abstand halten und kontrollieren, ob das Abblendlicht brennt bzw. gegebenenfalls manuell einschalten. "Seit einigen Jahren sind alle Neufahrzeuge mit automatischem Tagfahrlicht ausgestattet. Bei trübem Wetter sollte man sich aber nicht in falscher Sicherheit wiegen: Nicht bei jedem Auto umfasst die Automatik auch die Rücklichter. Abgesehen davon ist das Tagfahrlicht bei schlechter Sicht keine zulässige Alternative zum Abblendlicht, unabhängig davon, ob die Hecklichter brennen oder nicht", warnt ÖAMTC-Jurist Alexander Letitzki.
Viele moderne Pkw verfügen unabhängig vom Tagfahrlicht auch über eine automatische Aktivierung des Abblendlichts. Grundsätzlich angenehm, allerdings sollte man bedenken, dass die Lichtautomatik meist nur dann reagiert, wenn es deutlich finsterer wird, z. B. bei der Einfahrt in einen Tunnel oder bei Dämmerung. "Bei Nebel messen die Lichtsensoren mitunter ausreichend Helligkeit, die schlechte Sicht erfordert aber Abblendlicht – dann muss man aktiv zum Lichtschalter greifen", erklärt der ÖAMTC-Experte. "Gleichzeitig sollte die Geschwindigkeit reduziert und der Sichtweite angepasst sowie der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug vergrößert werden."
Einsatz von Nebelscheinwerfern und Nebelschlussleuchte
Bei dichtem Nebel kann auch der Einsatz von Nebelschlussleuchte und -scheinwerfern sinnvoll sein. Doch Vorsicht: Während die nach vorne gerichteten Nebelscheinwerfer oder Breitstrahler nach Bedarf jederzeit aktiviert und deaktiviert werden dürfen, gibt es bei der Nebelschlussleuchte genaue Vorschriften. Letitzki führt aus: "Sie darf nur bei Sichtbehinderungen durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen aktiviert werden, um für den Nachfolgeverkehr aus größerer Entfernung erkennbar zu sein. Schließt das Fahrzeug dahinter auf, sollte die Nebelschlussleuchte unbedingt ausgeschaltet werden, um dessen Lenker:in nicht zu blenden."
Eine Verwendungspflicht für die Nebelschlussleuchte gibt es übrigens nicht. Vergisst man allerdings bei guter Sicht auf das Ausschalten, kann eine Verwaltungsstrafe von theoretisch bis zu 10.000 Euro die Folge sein.