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ÖAMTC: Unwetterschäden an Fahrzeugen unbedingt dokumentieren und sofort melden

Schäden werden von Versicherungen übernommen – teilweise mit Selbstbehalt, auch Grundstücksbesitzer:innen und Firmen können haften  

Mit welcher Kraft Unwetter auftreten können, wurde erst kürzlich in vielen Regionen Österreichs deutlich. Überflutete Straßen, herabfallende Äste oder umstürzende Bäume sind die Folge und können mitunter massive Schäden an Fahrzeugen verursachen. ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner rät in einem solchen Fall allen Betroffenen: "Schäden unbedingt fotografisch dokumentieren und der Versicherung melden." Die Schäden durch Naturgewalten wie Überschwemmungen, Hagel oder Sturmböen mit Geschwindigkeiten über 60 km/h sind bei bestehender Voll- oder Teilkaskoversicherung gedeckt. Auch Reparatur- oder Abschleppkosten bis zur nächsten Werkstatt werden von den Versicherungen übernommen. "Nicht selten fallen jedoch Selbstbehalte in unterschiedlicher Höhe an. Genaue Informationen dazu finden sich in der Polizze", erklärt die Expertin des Mobilitätsclubs.

Achtung: Der Parkplatz spielt eine wichtige Rolle. Wenn das Auto an einer gefährdeten Stelle abgestellt war – zum Beispiel in unmittelbarer Nähe eines Flussbettes oder unter einem offensichtlich morschen Baum – kann die Versicherung die Auszahlung aufgrund "grob fahrlässigen Herbeiführens eines Versicherungsfalles" verweigern.

Grundstücksbesitzer:innen und Firmen von Haftung nicht ausgenommen

"Wer lediglich haftpflichtversichert ist, hat kaum Chancen, Geld von der Versicherung erstattet zu bekommen", sagt die Juristin. "Es sei denn, der Schaden wurde durch Dritte verursacht." Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn Bau- und Werbefirmen ihre Gerüste und Plakatwände mangelhaft aufgestellt haben oder wenn lose Dachziegel oder Bäume auf ein parkendes Auto fallen, können die jeweiligen Grundstückseigentümer:innen haften. In diesem Fall ist es ratsam, mögliche Zeug:innen namhaft zu machen.

Vorsicht walten lassen sollte man unbedingt, wenn Wasser in das Fahrzeuginnere geraten ist: "Durch die Inbetriebnahme des Autos könnte der bisher vielleicht noch intakte Motor beschädigt werden. In diesem Fall kann die Versicherung die Leistung verweigern", warnt Pronebner. Bei einem Wasserschaden sollte man das Fahrzeug von der ÖAMTC-Pannenhilfe oder einer nahe gelegenen Fachwerkstätte abschleppen lassen.

Bei der nächsten Unwetterwarnung gilt daher: Das Fahrzeug unbedingt an einem sicheren Ort abstellen. Um mögliche Hagelschäden zu vermeiden, eignet sich eine Hagelschutzplane, wie sie an allen Stützpunkten des Mobilitätsclubs erhältlich ist.

Hilfe bei der Abwicklung von Schadensfällen bietet die ÖAMTC-Rechtsberatung, Infos dazu unter www.oeamtc.at/rechtsberatung.