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ÖAMTC: Verkehrsstrafen im Ausland

Teils hohe Geldstrafen bei Verkehrssünden in beliebten Urlaubsländern, neue EU-Richtlinie zur grenzüberschreitenden Verfolgung

Nicht nur die Verkehrsbestimmungen, sondern auch die Kosten bei Verkehrssünden können im Ausland von den heimischen abweichen. "Vor dem Start in den Urlaub sollte man sich daher über die vor Ort geltenden Verkehrsbestimmungen informieren. Prinzipiell gilt: Was in der Heimat tabu ist, sollte es jedenfalls auch im Ausland sein", so ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Wer in beliebten Urlaubsländern zu schnell unterwegs ist, falsch parkt oder unter Alkoholeinfluss hinterm Steuer sitzt, dem:der drohen teils hohe Geldstrafen, Kfz-Enteignung oder sogar Freiheitsentzug.

Fahrzeugbeschlagnahmung bei Alkoholfahrt in Italien, Raserei in Skandinavien besonders teuer 

*Alkohol am Steuer: "Bei Fahrten unter Alkoholeinfluss drohen drastische Folgen", warnt die Rechtsexpertin des Mobilitätsclubs. "In Italien wird bei einer Alkoholisierung am Steuer von mindestens 1,5 Promille sogar das Fahrzeug beschlagnahmt – sofern Fahrer:in und Eigentümer:in identisch sind." Wer in Spanien mit 1,2 Promille lenkt, dem:der drohen drei Monate Freiheitsstrafe. Generell hat man es bei Überschreitung der (meist 0,5) Promillegrenze mit hohen Geldstrafen zu tun – so sind es in Deutschland, Italien und Spanien 500 Euro aufwärts.

*Überhöhte Geschwindigkeit: Auch für Verstöße gegen Tempolimits muss man teils tief in die Geldtasche greifen. Besonders teuer sind Schnellfahren oder Raserei in Skandinavien – bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 20 km/h muss man in Norwegen mindestens 620 Euro, in Schweden ab 215 Euro und in Finnland mindestens 200 Euro zahlen. In Italien kostet eine solche Tempoüberschreitung mindestens 175 Euro, nachts sogar noch einmal um ein Drittel mehr.

*Falschparken: "Wer sein Fahrzeug nicht ordnungsgemäß parkt, kommt in einigen Ländern nicht billig davon. Fürs Falschparken wird man in Spanien mit bis zu 200 Euro gestraft", erklärt die ÖAMTC-Expertin. "Nicht nur Parken an unerlaubter Stelle, sondern auch ohne Ticket kann teuer werden: Nach wie vor erhalten Club-Mitglieder Forderungen über rund 200 Euro, weil sie vor Jahren ohne Ticket in Kroatien geparkt haben. Daher: Unbedingt vor Ort informieren."

Strafen möglichst vor Ort bezahlen, neue EU-Richtlinie zur grenzüberschreitenden Verfolgung  

"Bekommt man nun im Ausland eine Strafe, ist es generell am effizientesten und billigsten, wenn man diese gleich vor Ort bezahlt", empfiehlt die ÖAMTC-Juristin. In manchen Ländern werden auch erhebliche Rabatte zugestanden, wenn man rasch bezahlt: So wird z. B. in Spanien bei Bezahlung der Strafe innerhalb von 20 Tagen nur der halbe Betrag fällig. In Italien ist ein Nachlass von 30 Prozent bei Begleichung binnen fünf Tagen ab Zustellung möglich – wird die Strafe hingegen nicht binnen 60 Tagen bezahlt, verdoppelt sich der Strafbetrag.

Offene Strafen aus dem EU-Ausland können in Österreich zwangsweise eingetrieben werden. Daher sollten ausländische Strafzettel keinesfalls ignoriert werden. Auch bei der Wiedereinreise in das Urlaubsland ist die Einforderung der Strafe möglich.

Um die Sicherheit auf europäischen Straßen zu verbessern und Verkehrsverstöße auch über Grenzen hinweg zu bestrafen, arbeiten EU-Länder im Bereich Fahrzeug- und Halterdatenaustausch bereits eng zusammen. Durch die Überarbeitung der entsprechenden EU-Richtlinie wird ab 2026 die automatisierte Halterabfrage bei weiteren Delikten wie etwa Fahrer:innenflucht oder gefährlichem Überholen erleichtert. "Erfreulich an dieser neuen EU-Richtlinie ist, dass es privaten (Inkasso-) Unternehmen ab 2028 vollständig untersagt wird, den EU-Ländern bei der Eintreibung von Strafen zu helfen. Wir bekommen sehr oft Anfragen von Mitgliedern, die Mautnachforderungen aus Italien von Inkassobüros bekommen. Mit der neuen Richtlinie muss zwar die Maut nachgezahlt werden, allerdings entfallen die teils hohen Bearbeitungsgebühren der Inkassobüros", erklärt Pronebner abschließend.

Club-Mitglieder, die einen ausländischen Strafzettel erhalten, können sich kostenlos an die ÖAMTC-Rechtsberatung wenden: www.oeamtc.at/rechtsberatung.

Sämtliche Verkehrsbestimmungen im Ausland und viele weitere Infos zu Urlaubsländern findet man in der Länder-Info des Mobilitätsclubs: www.oeamtc.at/laenderinfo.

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
kommunikation@oeamtc.at
https://www.oeamtc.at

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