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ÖAMTC: Verkehrsstrafen im europäischen Ausland
Teils hohe Geldstrafen bei Verkehrssünden, ÖAMTC-Rechtsberatung unterstützt bei ausländischen Strafzetteln
Nicht nur die Verkehrsregeln, sondern auch die Kosten bei Verkehrssünden können im Ausland erheblich von den heimischen abweichen. Grundsätzlich gilt: Was in Österreich verboten ist, sollte auch im Ausland vermieden werden. "Wer in beliebten Urlaubsländern zu schnell unterwegs ist, falsch parkt oder unter Alkoholeinfluss fährt, muss mit hohen Geldstrafen, Kfz-Enteignung oder sogar Freiheitsentzug rechnen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht – daher sollte man sich bei einer Autoreise vorab über die im jeweiligen Land geltenden Verkehrsregeln informieren", so ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Besonders teuer kann es für Fahranfänger:innen und in der Nacht werden, da hier oft höhere Strafen gelten. In der ÖAMTC Reise-App findet man alle wichtigen Infos und Verkehrsregeln für die nächste Fahrt ins Ausland.
Fahrzeugbeschlagnahmung bei Alkoholfahrt in Italien, Raserei in Skandinavien besonders teuer
* Alkohol am Steuer: "Wer unter Alkoholeinfluss fährt, riskiert nicht nur die Sicherheit für sich und andere Verkehrsteilnehmer:innen sondern auch drastische Strafen", betont die ÖAMTC-Rechtsexpertin. "In Italien wird das Fahrzeug beschlagnahmt, wenn der:die Fahrer:in mit 1,5 Promille oder mehr unterwegs ist und auch als Eigentümer:in eingetragen ist." Wer in Spanien mit 1,2 Promille am Steuer erwischt wird, muss mit bis zu drei Monaten Freiheitsstrafe rechnen. Ab 0,5 Promille muss man in Deutschland und Spanien mit einer Geldstrafe ab 500 Euro, in Italien ab 545 Euro rechnen.
* Überhöhte Geschwindigkeit: Auch zu schnelles Fahren kann teuer werden. Besonders hohe Strafen drohen in Skandinavien: In Norwegen kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h mindestens 610 Euro und in Schweden ab 215 Euro. Wer in Norwegen 50 km/h zu schnell fährt muss eine Mindeststrafe von 1365 Euro zahlen. Auch in Italien muss man bei erhöhter Geschwindigkeit tief ins Börserl greifen – eine Tempoüberschreitung von 20 km/h kostet 175 Euro, bei Nacht steigt die Strafe um ein Drittel.
* Falschparken: "Wer sein Fahrzeug nicht ordnungsgemäß parkt, kommt in einigen Ländern nicht billig davon. Fürs Falschparken wird man in Spanien mit bis zu 200 Euro gestraft, in Ungarn bis rund 390 Euro", erklärt die ÖAMTC-Expertin. "Nicht nur Parken an unerlaubter Stelle, sondern auch ohne Ticket kann teuer werden: Nach wie vor erhalten Club-Mitglieder Forderungen über ca. 200 Euro, weil sie vor Jahren ohne Ticket in Kroatien geparkt haben. Daher: Unbedingt vor Ort informieren und einen Fotobeweis des Parktickets sowie den Zahlungsbeleg fünf Jahre aufheben."
* Smartphone-Nutzung am Steuer: Wie auch in Österreich, ist in vielen weiteren Ländern das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung streng verboten. In Frankreich kostet eine Missachtung mindestens 135 Euro, in Italien sogar 165 Euro und in Spanien können bis zu 200 Euro fällig werden.
* Nicht angeschnallt: Auch das Nichtanlegen des Sicherheitsgurts kann teuer werden. Während man in Österreich mit mindestens 50 Euro Strafe rechnen muss, werden in Spanien dafür mindestens 200 Euro fällig, in Griechenland satte 350 Euro.
Strafminderung bei schneller Bezahlung vor Ort
"Wird eine Strafe im Ausland verhängt, ist es am besten, diese sofort zu bezahlen und die Zahlungsbestätigung unbedingt aufzubewahren", empfiehlt die ÖAMTC-Juristin. In vielen Ländern gibt es Rabatte bei schneller Zahlung: So wird in Spanien die Strafe bei Zahlung innerhalb von 20 Tagen um 50 Prozent reduziert. In Italien gibt es bei Begleichung binnen fünf Tagen einen Nachlass von 30 Prozent, während sich der Betrag bei nicht fristgerechter Zahlung verdoppelt.
Offene Strafen aus dem EU-Ausland können in Österreich zwangsweise eingetrieben werden. Daher sollten ausländische Strafzettel nicht ignoriert werden. Auch bei Wiedereinreise ins Urlaubsland können Strafen eingefordert werden. ÖAMTC-Mitglieder, die einen ausländischen Strafzettel erhalten, können sich kostenlos an die ÖAMTC-Rechtsberatung wenden: www.oeamtc.at/rechtsberatung.
Sämtliche Verkehrsbestimmungen im Ausland und viele weitere Infos zu Urlaubsländern findet man in der ÖAMTC-Länder-Info: http://www.oeamtc.at/laenderinfo .
Rückfragehinweis für Journalist:innen:
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