ÖAMTC: Vorsicht, Steinschlag – Schäden schnell reparieren lassen
Steinschlagpflaster aufkleben und Windschutzscheiben-Service vereinbaren
Saisonal bedingt liegt auf den Straßen aktuell viel Streusplitt, der bei höheren Geschwindigkeiten beträchtliche Steinschläge auf der Windschutzscheibe verursachen kann. "Auch aus einem kleinen 'Pecker' kann durch eindringende Nässe und Temperaturschwankungen schnell ein Sprung quer über die Scheibe werden. Wer rasch reagiert, kann einen teuren Scheibentausch oft noch verhindern", weiß ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl. Abzuwarten, bis kein Streusplitt mehr auf den Straßen liegt, sodass sich die Reparatur auch wirklich "auszahlt", ist jedenfalls eine schlechte Idee: "Ist die Windschutzscheibe einmal beschädigt, sollte man schnell handeln", so der Experte des Mobilitätsclubs.
Erste Hilfe mittels Steinschlagpflaster
Als Erste Hilfe eignen sich Steinschlagpflaster, die es für Mitglieder kostenlos an jedem ÖAMTC-Stützpunkt gibt. Am besten hat man für den Fall der Fälle immer eines im Auto vorrätig. "Auf die Bruchstelle geklebt, verhindert das Pflaster vorerst, dass Schmutz und Nässe in den Steinschlag eintreten und sich daraufhin ein Riss bildet", erklärt der ÖAMTC-Technikexperte. Mit der Vereinbarung eines Reparaturtermins sollte man dennoch nicht allzu lange warten. Das ÖAMTC-Windschutzscheiben-Service etwa schafft schnelle Abhilfe: "Dabei wird der Steinschlag mit einem Spezialharz aufgefüllt. Festigkeit und Dichtheit der Scheibe bleiben erhalten und der Schaden ist nachher kaum mehr zu sehen", so Kerbl.
Schwerer Mangel nach §57a ("Pickerl") – wann Reparaturen zwecklos sind
In manchen Fällen aber bewahrt auch eine zeitnahe Reparatur nicht mehr vor der Ultima Ratio – dem Tausch der Windschutzscheibe. "Befindet sich der Steinschlag am Rand der Scheibe, ist eine Reparatur aus technischer Sicht nur eingeschränkt möglich", betont der ÖAMTC-Technikexperte und hält weiters fest: "Hat sich aufgrund eines Steinschlags bereits ein Riss gebildet, kann die Festigkeit der Scheibe beeinträchtigt sein und eine Reparatur ist ebenfalls nur eingeschränkt möglich bzw. sinnvoll." Liegt der Steinschlag etwa im Sichtfeld des:der Fahrenden und es bleibt auch nach der Reparatur eine Sichtbehinderung bestehen, ist das besonders nachteilig: "Das ist ein schwerer Mangel nach §57a – bei der nächsten Überprüfung wird in so einem Fall kein Pickerl mehr ausgestellt", warnt Steffan Kerbl. "Ein Scheibentausch ist dann unumgänglich." Übrigens: Auch Risse oder Sprünge bei Scheinwerfern und Blinkern gelten als schwere Mängel nach §57a. Blinker und Scheinwerfer dürfen allerdings nicht mit Harz repariert werden, sie müssen immer getauscht werden. Das Harz würde für eine veränderte Lichtverteilung sorgen und das wäre problematisch.
Mobilitätsclub hilft nach Scheibentausch bei "Pickerl" und Klebevignette
Muss die Windschutzscheibe schlussendlich getauscht werden, kann der ÖAMTC seinen Mitgliedern eine neue §57a-Prüfplakette ausstellen (gegen Vorweis der notwendigen Dokumente). Auch die Klebevignette ersetzt der Club gegen Vorlage des unteren Vignettenabschnitts (Allonge), der abgelösten Originalvignette und einer Kopie der Werkstattrechnung.
Eine Übersicht aller ÖAMTC-Stützpunkte samt Infos und Details findet man unter www.oeamtc.at/standorte, näheres zu den Prüfdienstleistungen des Mobilitätsclubs gibt es unter www.oeamtc.at/pruefdienste.