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ÖAMTC: Vorsicht - Tagfahrlicht reicht bei schlechter Sicht nicht aus

Erhöhtes Unfallrisiko: Autos oft vorne hell, während das Heck unbeleuchtet bleibt

Herbst bedeutet kürzer werdende Tage, an denen die Sicht häufig auch noch durch Nebel getrübt ist. Umso wichtiger ist es daher, mit einer intakten, vollständigen und rechtzeitig aktivierten Fahrzeugbeleuchtung unterwegs zu sein. "Die 'Tagfahrlichteinstellung', die bei Neufahrzeugen öfters als Standard eingestellt ist, hat einen Vorteil - man kann damit zumindest nicht auf die Frontbeleuchtung vergessen", sagt ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger. Diese Lichteinstellung kann allerdings bei schlechten Sichtbedingungen dazu führen, dass man ungewollt mit einem unbeleuchteten Fahrzeugheck unterwegs ist.

Tagfahrlicht ist nicht gleich Lichtautomatik oder Abblendlicht

Gute und richtige Rundumbeleuchtung gewährt die Einstellung "Lichtautomatik" (meist mit Position „Automatik“ am Auswahlschalter gekennzeichnet). Lenker:innen, die beispielsweise öfters das Fahrzeug wechseln, vergessen leicht, die Beleuchtungseinstellung zu kontrollieren, denn nicht jedes Fahrzeug startet von Haus aus in der Lichtautomatikeinstellung. Speziell bei Leih- und Mietwagen oder Sharing-Autos besteht ohne vorherige Lichtschalterkontrolle die Gefahr, gänzlich ohne Heckbeleuchtung unterwegs zu sein, auch in Tunnelpassagen und allgemein bei Dunkelheit.

"Vielen ist nicht bewusst, dass die Rücklichter mit bloßer Tagfahrlichteinstellung dunkel bleiben, denn hierbei wird das Fahrzeug ausschließlich vorne beleuchtet", warnt Seidenberger. “Es muss die Einstellung 'Lichtautomatik' gewählt werden, dann schalten die Sensoren auch bei Dämmerung oder im Tunnel die Rücklichter automatisch mit ein. Mit der Einstellungswahl 'Abblendlicht' wird das Fahrzeugheck von Anfang an mitbeleuchtet. Ein dunkles Fahrzeugheck erhöht die Gefahr eines Auffahrunfalls jedenfalls erheblich.”

Nicht von beleuchteten Armaturen täuschen lassen - Strafen drohen

Ein möglicher Grund für das Vergessen auf das Einschalten der nötigen 'Rundumbeleuchtung', könnte aus Sicht der ÖAMTC-Verkehrspsychologin die bei manchen Autos bei Tagfahrlicht ständig aktive Armaturenbeleuchtung sein. Sie suggeriert mitunter, zugleich auch außen vollständig beleuchtet unterwegs zu sein: "Auch hier schützt Unwissenheit nicht vor Strafe: Der Strafrahmen für das Fahren mit falscher oder fehlender Fahrzeugbeleuchtung kann bis zu 10.000 Euro betragen - meist kostet das Fahren mit mangelhafter Beleuchtung zwischen 80 und 200 Euro", so Marion Seidenberger und appelliert an die Eigenverantwortung der Autofahrer:innen: "Als Lenker:in ist man verpflichtet, sich mit den Funktionen des Fahrzeugs, das man gerade fährt, vorab zu befassen. Letzten Endes dient es der eigenen Sicherheit, gut gesehen zu werden."