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ÖAMTC warnt vor Fahrten Minderjähriger ohne Führerschein

Immer wieder verunfallen Jugendliche ohne Lenkberechtigung mit Pkws

Autofahren bedeutet Freiheit, bringt aber auch große Verantwortung mit sich. Leider kommt es immer wieder zu Unfällen, bei denen Minderjährige ohne gültige Lenkberechtigung am Steuer sitzen. Für Marion Seidenberger, Verkehrspsychologin des ÖAMTC, hat das unterschiedliche Gründe: "Oft sind es die jugendlichen Freund:innen, die ihre Alterskolleg:innen 'anstacheln'. Sei es aus Langeweile, Neugier oder aber als 'Mutprobe'. Viele Kinder kennen das 'Autofahren' auch bereits aus Videospielen und denken, dass das reale 'Fahrerlebnis' nicht viel komplizierter wäre – und überschätzen so ihr Können." Nicht selten tragen aber auch die Eltern eine Mitschuld am Unfall, wenn sie ihren Nachwuchs zu früh ans Lenkrad eines Fahrzeugs im Straßenverkehr lassen und sie einfach selbst unterrichten wollen.

Zwtl.: Unfallzahlen in den letzten sechs Jahren angestiegen

In den vergangenen sechs Jahren waren neun "sehr junge Lenker:innen" – das heißt Personen unter 15 Jahren – ohne Lenkberechtigung an Unfällen mit Personenschaden beteiligt. Stark angestiegen sind die Zahlen bei Jugendlichen im Alter von 15 Jahren. In dieser Altersgruppe verursachten im gleichen Zeitraum bereits 22 Jugendliche ohne Fahrerlaubnis Unfälle mit Personenschaden. Noch höher ist die Zahl bei den 16-Jährigen: Hier saßen 48 Personen ohne Fahrerlaubnis bei einem Unfall am Steuer. Den Spitzenwert bei Unfällen mit Personenschaden, die von Minderjährigen ohne Führerschein verursacht wurden, stellen die 17-Jährigen: In dieser Altersgruppe gab es in den letzten sechs Jahren 66 Unfalllenker:innen ohne Fahrerlaubnis. "Man muss bei diesen Zahlen bedenken, dass dies nur jene Unfälle sind, die auch aktenkundig wurden. Die Dunkelziffer bei unerlaubten Fahrten Minderjähriger dürfte noch weitaus höher liegen", so die ÖAMTC-Verkehrspsychologin.

Zwtl.: Geistige Reife essenziell für das Lenken eines Fahrzeugs

Für Marion Seidenberger macht es Sinn, dass ein bestimmtes Alter erreicht sein muss, bevor man sich hinter das Steuer eines Fahrzeugs setzen darf: "Bevor oder während sie mit der L17-Führerscheinausbildung beginnen können, befinden sich viele Jugendliche noch mitten in der Pubertät. In dieser Zeit finden tiefgreifende Veränderungen im Körper, vor allem aber im Gehirn statt. Das sollten Eltern unbedingt berücksichtigen, bevor sie ihren Nachwuchs ans Steuer eines Fahrzeugs im Straßenverkehr lassen. Es ist sinnvoll, das gesetzlich vorgeschriebene Alter jedenfalls abzuwarten, den fahrinteressierten Jugendlichen dies auch klar mitzuteilen und die Ausbildung nach den gesetzlichen Vorgaben durchzuführen bzw. im Zweifelsfall die Ausbildung zur Gänze bei den Profis der Fahrschulen zu absolvieren."

Für alle, die auf die L17-Ausbildung bestehen, bietet die ÖAMTC Fahrtechnik mit speziellen L17-Praxis-Trainings die ideale Vorbereitung für junge Fahrer:innen – aber auch für ihre Begleiter:innen. Bei diesem Training können sowohl die Auszubildenden als auch die Beifahrer:innen in einem gesicherten Umfeld das gemeinsame Fahren und Reagieren trainieren und sind somit für weitere gemeinsame Fahrten bestens vorbereitet.

Zwtl.: Rechtliche Konsequenzen bei Fahrten Minderjähriger ohne Führerschein

Wenn Kinder und Jugendliche ohne Führerschein unterwegs sind, drohen Verwaltungstrafen von mehreren Hundert Euro. Darüber hinaus kann auch eine mehrjährige Sperre für den Erwerb der Lenkberechtigung sowie ein Fahrverbot ausgesprochen werden. Wird das Delikt von jüngeren Personen (unter 14 Jahren) begangen, können statt den Jugendlichen deren gesetzliche Vertreter:innen zur Verantwortung gezogen werden (wegen Verletzung der Aufsichtspflicht). Für mögliche Unfallschäden an anderen Fahrzeugen kommt in der Regel die Haftpflichtversicherung des:der Kfz-Besitzer:in (z.B. Eltern) auf. Die Versicherung kann sich unter diesen Umständen aber an den Fahrzeugbesitzer:innen regressieren. Auch das Steckenlassen eines Zündschlüssels kann für die Zulassungsbesitzer:innen versicherungstechnisch unangenehme Konsequenzen haben.

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
kommunikation@oeamtc.at
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