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ÖAMTC: "Witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht" ab 1. November

Nach Unfällen drohen zivil- und sogar strafrechtliche Folgen

Mit 1. November gilt offiziell das Gesetz des Winters auf den Straßen Österreichs. "Für Pkw und Klein-Lkw bis 3,5 Tonnen sowie Mopedautos besteht von 1. November bis 15. April die witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht. Das bedeutet, dass bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen – also bei Schnee, Schneematsch oder Eis auf der Fahrbahn – Winterreifen auf allen Rädern montiert sein müssen", erklärt ÖAMTC-Jurist Alexander Letitzki. "Wer sich nicht an die Winterausrüstungspflicht hält, muss mit einer Verwaltungsstrafe rechnen. Abgesehen davon drohen nach Unfällen zivil- und oft sogar strafrechtliche Folgen." Für Motorräder, Fahrräder und Scooter gilt die Winterausrüstungspflicht nicht.

Winterreifen müssen über eine M+S Kennzeichnung verfügen und mindestens 4 mm Profiltiefe aufweisen. Wer bei winterlichen Fahrbedingungen ohne passende Reifen erwischt wird, muss mit einem Organmandat in Höhe von etwa 50 Euro rechnen. "Werden andere Verkehrsteilnehmer durch die falsche Bereifung gefährdet, drohen theoretisch bis zu 5.000 Euro Strafe", weiß der ÖAMTC-Jurist. Im Falle eines Unfalls mit Sommerreifen auf winterlicher Fahrbahn muss man – neben den Unfallfolgen – mit weiteren Unannehmlichkeiten rechnen: So muss die Haftpflichtversicherung zwar dem Geschädigten seinen Schaden ersetzen, die Kaskoversicherung kann eine Zahlung an den Pkw-Besitzer aber aufgrund "grober Fahrlässigkeit" ablehnen. Der ÖAMTC-Experte rät daher, mit dem Reifenwechsel nicht auf den ersten Schnee zu warten. So kann auch Morgenfrost in Niederungen für eisglatte Straßen sorgen.

Der ÖAMTC-Experte rät Lenkern daher dringend, mit dem Reifenwechsel nicht auf den ersten Schnee zu warten. Denn beispielsweise Morgenfrost kann auch in Niederungen für eisglatte Straßen sorgen.

Eine Entscheidungshilfe für den Neukauf von Winterreifen findet man unter www.oeamtc.at/reifentests

Bei Unklarheiten hilft die ÖAMTC-Rechtsberatung telefonisch oder persönlich an den Stützpunkten weiter – für Mitglieder kostenlos. Details und Kontakt unter: www.oeamtc.at/rechtsberatung.