Reisestorno wegen Corona – Vorsicht bei Kulanzangeboten
Gutschein oder Umbuchung nicht voreilig zustimmen – FAQs zum Reisen während Corona-Krise online
Reisende sehen sich angesichts der Corona-Krise mit zahlreichen Fragen konfrontiert. "Es herrscht Verunsicherung bezüglich dem Rücktritt von Pauschalreisen und der Stornierung von Hotel- und Flugbuchungen. Viele Mitglieder melden sich bei uns, weil sie besorgt sind um bereits geleistete Zahlungen und fragen sich, ob sie auf Kulanzangebote eingehen sollen", berichtet Nikolaus Authried, Jurist bei der ÖAMTC-Rechtsberatung. Fakt ist: Pauschalreisende haben aufgrund der aktuellen Situation durch die COVID-19-Pandemie oftmals das Recht, die Reise ohne finanzielle Nachteile zu stornieren – allerdings mit rund ein bis zwei Wochen erst relativ knapp vor Reiseantritt. Einige Reiseveranstalter wenden sich im Moment daher mit Kulanzangeboten wie Gutscheinen, Umbuchungen oder niedrigeren Stornogebühren an ihre Kunden. "Hier ist Vorsicht geboten: Solche Angebote können sich als nachteilig für die Reisenden entpuppen – etwa weil damit zusätzliche Kosten anfallen", warnt der Experte. "Zu beachten ist auch, dass solche Angebote von den jeweiligen Vertragsbedingungen abhängen. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, ein Kulanzangebot juristisch prüfen zu lassen – besonders, wenn vom Veranstalter kurze Fristen für die Zustimmung gesetzt werden."
Auch ob man im Speziellen einen Reisegutschein akzeptiert, sollte gut überlegt sein. Denn gemäß Pauschalreisegesetz besteht im Falle eines berechtigten Stornos ein Anspruch auf die Rückerstattung aller geleisteten Zahlungen. "Auch wenn aufgrund des aktuellen wirtschaftlichen Drucks Gutscheine statt einer Rückzahlung angeboten werden, muss man derzeit davon abraten, solche anzunehmen", sagt ÖAMTC-Jurist Authried. "Solange nicht rechtlich klargestellt wird, dass in Österreich auch Reisegutscheine im Falle einer Insolvenz des Veranstalters abgesichert sind und somit Kunden das Geld für den Gutschein zurückerstattet bekommen, könnten nach derzeitiger Rechtslage Kunden im Konkursfall auf dem Gutscheinwert sitzen bleiben."
Die ÖAMTC-Juristen raten auch davon ab, einer Umbuchung voreilig zuzustimmen. "Wenn nämlich zum Zeitpunkt des (Um-)Buchens ein bestimmter Umstand schon bekannt war, dann ist ein kostenfreies Stornieren des späteren Urlaubs durch den Kunden nicht mehr möglich", warnt der Experte. Das Argument könnte also lauten: Man wusste bereits im Frühsommer 2020, dass die Corona-Einschränkungen auch noch im Herbst 2020 bestehen könnten. Ein kostenfreies Storno wäre dann nur wegen neuer außergewöhnlicher Umstände möglich (z. B. einer Naturkatastrophe am Urlaubsort). "Wer einer Umbuchung zustimmen möchte, sollte sich vor der Umbuchung schriftlich vom Veranstalter eine Zusicherung geben lassen, dass er – auch wenn sich die Umstände im Herbst nicht geändert haben – trotzdem ein kostenloses Storno oder eine neuerliche Umbuchung zulassen wird", rät der Jurist.
ÖAMTC-Rechtsberatung unterstützt bei Forderungen gegenüber Airlines
Bei aufgrund der COVID-19-Pandemie annullierten Flügen verhält es sich ähnlich: Statt einer Rückerstattung des Ticketpreises bieten viele Fluglinien ihren Kunden Ersatzleistungen wie Gutscheine oder Umbuchungen an. Auch hier stellt der Experte klar: "Findet der Flug nicht statt, haben betroffene Kunden laut EU-Recht einen Anspruch auf Rückerstattung des vollen Ticketpreises. Die von den Fluglinien derzeit gerne angebotenen Gutscheine und Umbuchungsmöglichkeiten müssen nicht akzeptiert werden. "Die Clubjuristen der ÖAMTC-Rechtsberatung nehmen sich Zeit für jeden einzelnen Fall und helfen bei der Geltendmachung von Forderungen.
FAQs zu Reisen während Corona-Krise stets aktuell, Juristen beraten individuell
Die Juristen des Mobilitätsclubs haben die häufigsten Fragen zum Thema Reisen in Zeiten der Corona-Krise gesammelt und stellen die Antworten online zur Verfügung. Die FAQs werden laufend erweitert und aktualisiert, zu finden unter: www.oeamtc.at/coronavirus-faq-reiserecht.
Die ÖAMTC-Juristen der Rechtsberatung beraten individuell und suchen für jeden Einzelfall eine maßgeschneiderte Lösung. Auch aktuell stehen sie Club-Mitgliedern in vollem Umfang kostenlos zur Seite, sowohl per Telefon und Mail als auch seit Mai wieder schrittweise an den jeweiligen Stützpunkten. Alle Infos unter www.oeamtc.at/rechtsberatung.