Schutzwege können auch unsichtbar sein
Querende Schüler – erhöhte Aufmerksamkeit von Fahrzeuglenkern gefordert
In den kommenden beiden Wochen beginnt in ganz Österreich die Schule. "Da werden auf den Straßen und rund um Schulen wieder vermehrt Kinder und Jugendliche unterwegs sein", weiß ÖAMTC-Juristin Eva Unger. "Aus diesem Grund ist es dem Mobilitätsclub besonders wichtig daran zu erinnern, dass Kinder im Straßenverkehr immer – auch abseits von Schutzwegen – Vorrang haben."
Die Regelung zum "unsichtbaren Zebrastreifen", die bereits seit Jahrzehnten in der StVO verankert ist, besagt, dass Kindern das ungehinderte Überqueren der Fahrbahn ermöglicht werden muss, sobald ihre Absicht zum Überqueren erkennbar ist. "Sieht man also ein Kind am Straßenrand, sollte man bremsbereit fahren, um ihnen gegebenenfalls jederzeit ein gefahrloses Queren zu ermöglichen", stellt die ÖAMTC-Juristin klar. "Kommt es dazu, sollte man Augenkontakt suchen, aber auch auf den Gegenverkehr achten und Handzeichen geben, sodass ein gefahrloses Queren möglich ist." Besonders aufmerksam müssen Lenker aller Verkehrsmittel vor allem im Bereich von Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel und hinter Schulbussen sein. "Fährt man übrigens hinter einem Schulbus mit einer Schülertransport-Kennzeichnung und der Fahrer schaltet bei einem Stopp die Warnblinkanlage und zusätzliche gelbe Warnleuchten ein, darf man keinesfalls mehr an dem Bus vorbeifahren", erinnert die Expertin des Mobilitätsclubs. "Und zwar unabhängig davon, ob sich Kinder auf der Fahrbahn befinden und wie viele Fahrstreifen vorhanden sind." An gewöhnlichen Linienbussen ist das Vorbeifahren gestattet, trotzdem ist erhöhte Vorsicht geboten, reduziertes Tempo und volle Konzentration auf Personen im Haltestellenbereich.
Bei Kindern darf der Vertrauensgrundsatz nicht angewandt werden
Anders als bei Erwachsenen ist es Kindern unmöglich Geschwindigkeiten oder Entfernungen abzuschätzen. Auch können sie auf Grund eines Motorengeräusches noch lange nicht zuordnen, aus welcher Richtung sich ein Fahrzeug nähert. "Hinzu kommt, dass Reaktionen von Kindern auf gewisse Situationen anders als erwartet erfolgen", erklärt die ÖAMTC-Expertin. Daher darf ihnen gegenüber auch der Vertrauensgrundsatz nicht angewandt werden. "Für ein sicheres Miteinander ist es daher unbedingt notwendig, dass Fahrzeuglenker besonders aufmerksam und umsichtig unterwegs sind", appelliert die Juristin des Mobilitätsclubs abschließend.