Schutzbrief - Soforthilfe in Österreich und ganz Europa

10 ist, stützen wir uns ebenfalls auf die vertrag- liche Beziehung (Art 49 Abs 1 lit b DSGVO). ► Sie haben ein Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, auf Berichtigung und Löschung Ihrer Daten, auf Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit. Bitte richten Sie Ihre Anfrage an datenschutz@oeamtc.at . Darüber hinaus können Sie bei Bedenken gegen die Verarbeitung Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einbringen. Nähere Informationen finden Sie unter www.oeamtc.at/datenschutz. ALLGEMEINES ► Die dem ÖAMTC zuletzt genannte Firmen­ adresse in Österreich gilt als Zielort für alle fahrzeugbezogenen Rücktransportleistun­ gen. Für personenbezogene Leistungen gilt die Meldeadresse der geschützten Perso­ nen in Österreich. ► Bei Mitgliedern ohne zuletzt genannte österreichische Firmenadresse gilt als Ziel- ort immer der der ausländischen Firmen­ adresse nach der Luftlinie nächstge­ legene ÖAMTC Stützpunkt in Österreich. ► Bei jeglichem Fahrzeugtransport sind der ÖAMTC bzw. seine Erfüllungsgehilfen berechtigt, eine Untersuchung des Fahr- zeuges und dessen Inhalts vorzunehmen oder schriftliche Auskünfte über das Fahr- zeug und dessen Inhalt von der Fahrzeug- lenkerin/vom Fahrzeuglenker zu verlan- gen. Das Ladegut muss den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Darüber hinaus kann der Transport abgelehnt wer- den, wenn sich im Fahrzeug verderbliche Ware befindet. Bei Feststellung (zoll-) rechtlich bedenklicher Waren kann das Fahrzeug ohne weitere Ansprüche der Fahrzeuginhaberin/des Fahrzeuginhabers zurückgelassen werden. ► Die folgenden Leistungen sind in Form eines Versicherungsvertrages für fremde Rechnung versichert bei UNIQA Österreich Versicherungen AG, Aktiengesellschaft mit Sitz in 1029 Wien, Untere Donaustraße 21, eingetragen unter FN 63197m beim Han- delsgericht Wien (Aufsichtsbehörde ist die Finanzmarktaufsicht, 1090 Wien, Otto-Wag- ner-Platz 5): –Hubschrauber-, Berg- und Pistenrettung nach Freizeit-Alpinunfällen in Österreich, –Hubschrauberrettung und -bergung im Ausland, –Krankenrückholung in Österreich und aus dem Ausland, –Rückholung nach Ableben aus dem Ausland, –Kinderrückholung in Österreich und aus dem Ausland, –Heimreise nach Unfall oder Erkrankung in Österreich und aus dem Ausland, –Übernachtungskosten nach Unfall oder Erkrankung in Österreich und im Ausland, Wie der Schutzbrief hilft: Firmen-Schutzbrief-Bestimmungen

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