Schutzbrief - Soforthilfe in Österreich und ganz Europa

12 Wie der Schutzbrief hilft: Firmen-Schutzbrief-Bestimmungen ► Etwaige Auswirkungen von gesetzlichen Änderungen nach Drucklegung des Fir- men-Schutzbriefes werden im Mobili- tätsmagazin auto touring veröffentlicht. ► Der ÖAMTC veranlasst zu Ihrer Sicher- heit die rechtzeitige, jährliche Zustellung eines neuen Firmen-Schutzbriefes. Dabei handelt es sich um ein Angebot, das Sie mit der Bezahlung des Firmen- Schutzbrief-Beitrages annehmen. ► Der ÖAMTC übermittelt Ihnen rechtzeitig eine Aufstellung der Kennzeichen Ihrer geschützten Firmenfahrzeuge zur Prü- fung und ggf. Korrektur und Ergänzung. ► Beitrag und Leistungsumfang des Fir- men-Schutzbriefes können jährlich neuen Anforderungen angepasst wer- den. ► Vertragspartner der Firmen-Schutzbrief- Inhaberin/des Firmen-Schutzbrief-Inha- bers ist je nach Mitgliedschaft entweder der ÖAMTC (Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club) oder einer seiner Landesvereine (Oberösterreichi- scher Automobil-, Motorrad- und Touring Club/OÖAMTC, Salzburger Automobil-, Motorrad- und Touring Club/SAMTC, Automobil- und Touringclub Tirol/ATT, Vorarlberger Auto-Touring-Club/VATC, Steiermärkischer Automobil- und Motor- sportklub/STAMK sowie Kärntner Auto- mobil- und Touring Club/KATC). Der Ver- tragspartner wird der leichteren Lesbar- keit halber als ÖAMTC bezeichnet. ► Erfüllungsort ist Wien und es kommt österreichisches Recht zur Anwendung. ► Die in ausländischer Währung entstand­ enen Kosten werden zum Devisenmittel- kurs der Wiener Börse am Tag des Antritts der Auslandsreise in Euro umgerechnet. Gibt es keinen Börsen- kurs, gilt der von der Nationalbank bekannt gegebene Bankenwechselkurs. ► Die Firmen-Schutzbrief-Inhaberin/der Firmen-Schutzbrief-Inhaber ermächtigt den ÖAMTC, alle für sich und die geschützten Personen erforderlichen Auskünfte bei Dritten einzuholen und entbindet diese von der Schweigepflicht. ► Vorbehaltlich Satz- und Druckfehler. ► Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien.

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