Schutzbrief - Soforthilfe in Österreich und ganz Europa

19 Fahrzeugrückholung in Österreich WAS IST PASSIERT? Ein geschütztes Firmenfahrzeug ist unter- wegs in Österreich durch Panne oder Unfall ausgefallen und kann in der nächstge­ legenen Fachwerkstätte nicht innerhalb von drei Werktagen instand gesetzt werden. WAS IST ZU TUN? ► Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe , da sonst keine Kostenübernahme erfolgen kann. ► Achtung: Für die Beauftragung der Rück- holung müssen Fahrzeugschlüssel und Zulassungsschein sowie gegebenenfalls eine Transportvollmacht und/oder der Unfallbericht und/oder die Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr (IVK) beim Firmenfahrzeug sein. SO HILFT DER ÖAMTC: ► Der ÖAMTC veranlasst den Transport des fahruntüchtigen Firmenfahrzeuges so rasch wie möglich zu der dem Zielort in Öster­ reich nächstgelegenen Fachwerkstätte. ► Der ÖAMTC übernimmt die Transportkosten sowie eventuelle Garagierungs- oder Sicher- stellungskosten ab der Beauftragung der Fahrzeugrückholung. ► Werkstattkosten (z.B. für Diagnose und Schadensfeststellung) sowie Gutachten­ kosten müssen vom Mitglied selbst getragen werden. BITTE BEACHTEN SIE: Unter folgenden Bedingungen kann die Leistung nicht erbracht werden: –Das Fahrzeug ist behördlich beschlag- nahmt. –Die voraussichtlichen Reparaturkosten sind höher als der Wiederbeschaffungswert/ Zeitwert des Fahrzeuges nach anerkann- ten Bewertungsmethoden in Österreich („wirtschaftlicher Totalschaden”) und die voraussichtlichen Transportkosten über- steigen den Restwert des Fahrzeuges. –Gewicht und Größe des Fahrzeuges über- steigen folgende Ausmaße: 3,5t höchst- zulässiges Gesamtgewicht, 7m Länge, 3,2m Höhe, 2,5m Breite. Im Übrigen gelten die Firmen-Schutzbrief- Bestimmungen (siehe Seiten 5-12). Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da. Fortsetzung nächste Seite  +43 1 25 120 00

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