Schutzbrief - Soforthilfe in Österreich und ganz Europa

21 Wildschadenhilfe in Österreich WAS IST PASSIERT? Ein geschütztes Firmenfahrzeug ist in Österreich durch einen Wildunfall beschä- digt worden. Entweder sind Reparaturko- sten zu tragen, da kein Dritter (auch keine Kaskoversicherung) für den Schaden auf­ zukommen hat oder bei der Kaskoversiche­ rungsleistung ist ein Selbstbehalt zu tragen. WAS IST ZU TUN? ► Bitte melden Sie den Unfall unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle. Dazu besteht gesetzliche Verpflichtung und der ÖAMTC kann ohne diese Meldung keine Leistung erbringen. ► Lassen Sie das beschädigte Firmenfahrzeug vor der Reparatur beim nächstgelegenen ÖAMTC Stützpunkt besichtigen bzw. kontak­ tieren Sie bitte die Schutzbrief-Nothilfe. ► Die Unterlagen (Rechnung mit Zahlungs- bestätigung, behördliche Meldung, Bestäti- gung der Besichtigung) übermitteln Sie der ÖAMTC Zentrale in Ihrem Bundesland (siehe Seite 90). SO HILFT DER ÖAMTC: 80% der Reparaturkosten bzw. des Selbst- behaltes bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt €600,– werden vergütet. Über- steigen die Reparaturkosten den Zeitwert des Fahrzeuges, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. In diesem Fall werden max. 80% des Differenzbetrages zwischen Wiederbeschaffungspreis und erzielbarem Wrackerlös vergütet, höchstens jedoch €600,–. BITTE BEACHTEN SIE: Als Wild gilt jagdbares Haar- und Federwild (z.B. Hase, Reh, Fasan, Elch, Hirsch, Fuchs, Wildschwein). Nicht als Wild zu bezeichnen sind Haustiere wie Hund und Katze, Kühe, Schafe, Hühner etc. Im Übrigen gelten die Firmen-Schutzbrief- Bestimmungen (siehe Seiten 5-12). Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da. +43 1 25 120 00

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