Schutzbrief - Soforthilfe in Österreich und ganz Europa
21 Wildschadenhilfe in Österreich WAS IST PASSIERT? Ein geschütztes Firmenfahrzeug ist in Österreich durch einen Wildunfall beschä- digt worden. Entweder sind Reparaturko- sten zu tragen, da kein Dritter (auch keine Kaskoversicherung) für den Schaden auf zukommen hat oder bei der Kaskoversiche rungsleistung ist ein Selbstbehalt zu tragen. WAS IST ZU TUN? Bitte melden Sie den Unfall unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle. Dazu besteht gesetzliche Verpflichtung und der ÖAMTC kann ohne diese Meldung keine Lei- stung erbringen. Lassen Sie das beschädigte Firmenfahrzeug vor der Reparatur beim nächstgelegenen ÖAMTC Stützpunkt besichtigen bzw. kontak tieren Sie bitte die Schutzbrief-Nothilfe. Die Unterlagen (Rechnung mit Zahlungs- bestätigung, behördliche Meldung, Bestäti- gung der Besichtigung) übermitteln Sie der ÖAMTC Zentrale in Ihrem Bundesland (siehe Seite 90). SO HILFT DER ÖAMTC: 80% der Reparaturkosten bzw. des Selbst- behaltes bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt €600,– werden vergütet. Über- steigen die Reparaturkosten den Zeitwert des Fahrzeuges, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. In diesem Fall werden max. 80% des Differenzbetrages zwischen Wiederbeschaffungspreis und erzielbarem Wrackerlös vergütet, höchstens jedoch €600,–. BITTE BEACHTEN SIE: Als Wild gilt jagdbares Haar- und Federwild (z.B. Hase, Reh, Fasan, Elch, Hirsch, Fuchs, Wildschwein). Nicht als Wild zu bezeichnen sind Haustiere wie Hund und Katze, Kühe, Schafe, Hühner etc. Im Übrigen gelten die Firmen-Schutzbrief- Bestimmungen (siehe Seiten 5-12). Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da. +43 1 25 120 00
RkJQdWJsaXNoZXIy NDc0Mzk=