Schutzbrief - Soforthilfe in Österreich und ganz Europa

36 Fahrzeugrückholung aus dem Ausland BITTE BEACHTEN SIE: Unter folgenden Bedingungen kann die Leistung nicht erbracht werden: ► Das Fahrzeug ist behördlich beschlag- nahmt. ► Die voraussichtlichen Reparaturkosten sind höher als der Wiederbeschaffungswert/ Zeitwert des Fahrzeuges nach anerkannten Bewertungsmethoden in Österreich („wirt- schaftlicher Totalschaden”) und die voraus- sichtlichen Transportkosten übersteigen den Restwert des Fahrzeuges. ► Diese Leistung wird nicht erbracht, wenn die gesetzliche Nachfrist für die Gültigkeit der Begutachtung gemäß §57a Kraftfahrge- setz oder gemäß den Bestimmungen für vergleichbare ausländische Überprüfungen abgelaufen ist. ► Gewicht und Größe des Fahrzeuges über- steigen folgende Ausmaße: 3,5t höchst­ zulässiges Gesamtgewicht, 7m Länge, 3,2m Höhe, 2,5m Breite. ► Wenn bei einem Fahrzeug mit ausländi­ schem Kennzeichen dem ÖAMTC die Erle­ digung der notwendigen Zollformalitäten (inklusive Zahlung) nicht durch entspre- chende Dokumente nachgewiesen wurde. Im Übrigen gelten die Firmen-Schutzbrief- Bestimmungen (siehe Seiten 5-12). WICHTIGE HINWEISE: Für ausdrücklich gewünschte Soforttrans- porte können nur Kosten im Rahmen der Leistung „Abschleppdienst im Ausland“ über- nommen werden. Die Tätigkeit und die damit verbundene Haf- tung des ÖAMTC aus der Übernahme einer Fahrzeugrückholung erstreckt sich aus- nahmslos auf das transportierte Fahrzeug sowie übliches Zubehör. Bei Wohnmobilen und Campinganhängern mit Übermaßen informiert Sie der ÖAMTC über eventuelle Mehrkosten. Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da. +43 1 25 120 00

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