Schutzbrief - Soforthilfe in Österreich und ganz Europa

37 Zoll- und Verschrottungshilfe im Ausland WAS IST PASSIERT? Ein geschütztes Firmenfahrzeug wurde im Ausland ► durch einen Unfall total beschädigt oder ► durch eine technische Panne irreparabel oder ► gestohlen. Nach den ausländischen Zollbestimmungen gilt es damit als „nicht wieder ausgeführt“ und wird zollpflichtig (außer in EU-Staaten). WAS IST ZU TUN? ► Achtung: Bitte kontaktieren Sie unver- züglich – noch vor Einleitung des Zoll- verfahrens – die ÖAMTC Schutzbrief- Nothilfe , da sonst keine Zollhilfe gewährt werden kann. ► Bei Diebstahl des Firmenfahrzeuges unbedingt polizeiliche Anzeige erstatten. SO HILFT DER ÖAMTC: ► Der ÖAMTC unterstützt Sie bei allen dies- bezüglichen Zoll- und Behördenformalitäten und trägt die Verwaltungskosten des Zoll- verfahrens ab der Verständigung sowie allfällige Verschrottungskosten. ► Strafen oder Strafzölle wegen Nicht­ beachtung von Behördenvorschriften kann der ÖAMTC nicht übernehmen. ► Gutachtenkosten müssen vom Mitglied getragen werden. BITTE BEACHTEN SIE: Entsprechend den gesetzlichen Bestim- mungen des Reiselandes vereinbart die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe mit Ihnen die Hinterlegung bzw. Rückbringung der Fahr- zeugdokumente. Diese Leistung gilt für alle Länder im Schutz- brief-Geltungsbereich ausgenommen Öster- reich und jene Länder, in denen die geschützte Firma einen Firmensitz (Firmen­ adresse) hat. Im Übrigen gelten die Firmen-Schutzbrief- Bestimmungen (siehe Seiten 5-12). Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da. +43 1 25 120 00

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