Schutzbrief - Soforthilfe in Österreich und ganz Europa

39 Wildschadenhilfe im Ausland WAS IST PASSIERT? Ein geschütztes Firmenfahrzeug ist im Ausland durch einen Wildunfall beschädigt worden. Entweder sind Reparaturkosten zu tragen, da kein Dritter (auch keine Kasko­ versicherung) für den Schaden aufzukom- men hat oder bei der Kaskoversicherungs­ leistung ist ein Selbstbehalt zu tragen. WAS IST ZU TUN? ► Bitte melden Sie den Unfall unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle. Dazu besteht gesetzliche Verpflichtung und der ÖAMTC kann ohne diese Meldung keine Leistung erbringen. ► Soll die Reparatur im Ausland erfolgen, nehmen Sie bitte vorher Kontakt mit der Schutzbrief-Nothilfe auf. ► Soll die Reparatur in Österreich erfolgen, lassen Sie das beschädigte Firmenfahrzeug vor der Reparatur beim nächstgelegenen ÖAMTC Stützpunkt besichtigen. ► Die Unterlagen (Rechnung mit Zahlungs- bestätigung, behördliche Meldung, Be- stätigung der Besichtigung) übermitteln Sie der ÖAMTC Zentrale in Ihrem Bundesland (siehe Seite 90). SO HILFT DER ÖAMTC: 80% der Reparaturkosten bzw. des Selbst- behaltes bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt €600,– werden vergütet. Über- steigen die Reparaturkosten den Zeitwert des Fahrzeuges, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. In diesem Fall werden max. 80% des Differenzbetrages zwischen Wiederbeschaffungspreis und erzielbarem Wrackerlös vergütet, höchstens jedoch €600,–. BITTE BEACHTEN SIE: Als Wild gilt jagdbares Haar- und Federwild (z.B. Hase, Reh, Fasan, Elch, Hirsch, Fuchs, Wildschwein). Nicht als Wild zu bezeichnen sind Haustiere wie Hund und Katze, Kühe, Schafe, Hühner etc. Im Übrigen gelten die Firmen-Schutzbrief- Bestimmungen (siehe Seiten 5-12). Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da. +43 1 25 120 00

RkJQdWJsaXNoZXIy NDc0Mzk=