Schutzbrief - Soforthilfe in Österreich und ganz Europa

43 Krankenrückholung in Österreich WAS IST PASSIERT? Eine geschützte Person ist mit dem geschütz- ten Firmenfahrzeug bzw. im Zuge einer Reise in Österreich verunglückt oder unvorher­ gesehen erkrankt und wird in ein Kranken- haus eingeliefert, das mehr als 50km vom Heimatkrankenhaus entfernt ist. Die/der behandelnde Ärztin/Arzt erwartet einen stationären Krankenhausaufenthalt von mindestens drei Tagen, eine Verlegung ins Heimatkrankenhaus wird gewünscht. WAS IST ZU TUN? Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe. SO HILFT DER ÖAMTC: Nach Abstimmung mit der/dem behandeln- den Ärztin/Arzt wird durch den ÖAMTC eine medizinisch sinnvolle Krankenrückholung organisiert und auch das Bett im Heimat- krankenhaus reserviert. Für den vom ÖAMTC organisierten und durchgeführten Transport entstehen keine Kosten. BITTE BEACHTEN SIE: Die Krankenrückholung erfolgt als Sekundär- transport (nach stationärer/ambulanter Erstversorgung und medizinisch unaufschieb- baren Folgebehandlungen) auf Ihren Wunsch und nach Einwilligung von bzw. Abstimmung mit der/dem behandelnden Ärztin/Arzt. Transportmittel und Transportzeitpunkt hän- gen von der ärztlichen Entscheidung ab. Achtung: Kein Kostenersatz für Transporte durch andere Organisationen als den ÖAMTC! Im Übrigen gelten die Firmen-Schutzbrief- Bestimmungen (siehe Seiten 5-12). Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da. +43 1 25 120 20

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